Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Zum Aufgabenbereich der zu besetzenden Stelle gehört die Leitung der Gruppe Aufenthaltsrechtliche Regelungen innerhalb der Abteilung 21.2 – Integration und Migration bestehend aus derzeit 16 Mitarbeitenden.
Hierbei handelt es sich insbesondere um:
- Vertretung der Abteilungsleitung
- Verantwortliche Führung der nachgeordneten Mitarbeiter einschließlich Personalentwicklung und Akquise
- Zielorientierte Weiterentwicklung des Bereiches Sicherstellung einer einheitlichen Sachbearbeitung unter Berücksichtigung von sich stetig ändernden Gesetzes- und Erlasslagen
- Korrespondenz mit anderen Behörden, insbesondere der Bundes- /Landespolizei, des Zolls und der Zentralen Ausländerbehörden
- Beschaffung und Verwaltung der persönlichen Schutzausrüstung für die Abteilung Organisation, Sicherstellung oder Durchführung von Weiterbildungen, Schulungen und Trainings
Daneben zählen folgende sachbearbeitende Tätigkeiten zu dem Aufgabengebiet:
- Beratung des Publikums in herausgehobenen aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten, Fertigung von Ordnungsverfügungen (z.B. Versagung von Aufenthaltstiteln und Ausweisungen aus dem Bundesgebiet) nach dem Aufenthaltsgesetz
- Fertigung von Stellungnahmen in Verwaltungsstreitverfahren inkl. der fachlichen Begleitung des Rechtsamtes zu Gerichtsterminen
- Durchführung des Ausreisemanagements, sowie Planung und verantwortliche Durchführung von Abschiebemaßnahmen in Fällen besonderer Wichtigkeit
- Bearbeitung von Inhaftierungen bei vorliegender Ausreisepflicht, einschließlich Haftantragstellung, Haftvorführung und Transport
- Teilnahme an örtlichen Ermittlungen und Durchsuchungen von Privaträumen
- Organisation und Mitwirkung am Bereitschaftsdienst an Wochenenden sowie an Feiertagen
Für die Berücksichtigung im Bewerbungsverfahren müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (Verwaltungsfachwirt/in) bzw. die aktuelle Teilnahme am Verwaltungslehrgang II oder
- Abgelegte Laufbahnprüfung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (früher gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst)
- Bereitschaft, bei Bedarf auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten abends, nachts oder am Wochenende zu arbeiten
- Bereitschaft zum situativen Tragen von Dienstkleidung
- Bereitschaft zur Teilnahme an internen und externen fachlichen Weiterbildungen und Trainings
- Fahrerlaubnis der Klasse B (alt Klasse 3)
- eine Festanstellung im öffentlichen Dienst,
- gleitende Arbeitszeit ohne Kernarbeitszeit,
- eine familienfreundliche Arbeitsatmosphäre durch Konzepte wie z.B. Modell „Ferien-Frei“ und mobiles Arbeiten,
- jährliche leistungsorientierte Bonuszahlungen gem. Vorgaben des TVöD sowie
- Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte,
- die vergünstigte Mitgliedschaft im Urban Sports Club,
- Bezuschussung zum „Deutschland-Ticket“ für Tarifbeschäftigte,
- kostenfreie Nutzung der onlinebasierten Work Life Plattform Evermood,
- Jobradleasing für Tarifbeschäftigte,
- Kostenfreie Parkplätze,
- Corporate Benefits.
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