Wir sind der Ansprechpartner Nummer eins, wenn es um Bundes- und Landesstraßen oder Rad(schnell)wege im bevölkerungsreichsten Bundesland geht. Wir sind Straßen.NRW. Ein zentraler, moderner Mobilitätsdienstleister, der jedoch im ganzen Land - vor Ort - zu finden ist. Wir können bereits auf 20 erfolgreiche Jahre zurückschauen, haben aber vor allem die mobile Zukunft im Blick: digital, flexibel, sicher. Wir, das sind 56 Straßenmeistereien in acht regionalen Niederlassungen, ein Betriebssitz in Gelsenkirchen und eine Landesverkehrszentrale in Leverkusen. Wir sind über 4.000 engagierte Beschäftigte. Uns eint ein Ziel: Die Menschen in Nordrhein-Westfalen mobil zu halten.
Das machen Sie bei uns
Sorgen Sie zusammen mit uns für freie und sichere Fahrt auf den Verkehrswegen von heute und morgen. Werden Sie Teil unseres Teams und bewerben Sie sich als Straßenwärter/-in (m/w/d) - auch im Rahmen des Quereinstiegs.
Ihre Aufgaben und Möglichkeiten
Sie sind zuständig für die Gewährleistung der Betriebsfähigkeit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsteilnehmer/-innen im Rahmen der Durchführung aller betriebsdienstlichen Aufgaben. Dies beinhaltet u. a., dass Sie
- das Straßennetz kontrollieren und warten,
- Bauwerksbesichtigungen/-beobachtungen durchführen,
- Funktionskontrollen an Entwässerungsanlagen durchführen,
- Gehölze und Bäume kontrollieren und pflegen,
- invasive Pflanzenarten und Schadinsekten bekämpfen,
- im Rahmen des Winterdienstes die Straßen streuen und räumen.
Ihr Profil
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in oder
- abgeschlossene, mindestens dreijährige Ausbildung in einem artverwandten körperlich-handwerklichen Beruf und die Bereitschaft, eine Qualifizierungsmaßnahme für die Aufgaben der Straßenwärter/-innen zu absolvieren (Quereinstieg - siehe unten*)
- Führerschein Klasse B
- Führerschein Klasse CE oder die Bereitschaft zur Erlangung im Rahmen der Qualifikationsmaßnahme
- uneingeschränkte gesundheitliche Eignung für den Straßenunterhaltungsdienst
- Bereitschaft zum Winterdienst bzw. zur Leistung von Schichtdienst und Rufbereitschaft
Ihre weiteren Stärken
Unsere Vorteile
- Ein kollegiales Arbeitsumfeld.
- Sicherheit und Versorgung
- Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben
- Ein attraktives Fortbildungsangebot für Ihre persönliche und berufliche Entwicklung
- hohe Standards bei Fortbildungen sowie im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Unsere Anliegen:
Der Landesbetrieb Straßenbau lebt die Gleichstellung der Geschlechter im Land NRW und fördert insbesondere die berufliche Entwicklung von Frauen. Daher freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen diese nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes.
Als öffentlicher Arbeitgeber ist dem Landesbetrieb Inklusion und Integration ein wichtiges Anliegen. Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerberinnen und Bewerber finden bei gleicher Eignung im Sinne des Sozialgesetzbuches IX besondere Berücksichtigung.
Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
*Ausbildungsberufe für den Quereinstieg sind insbesondere: Straßenbauer*in, Baugeräteführer*in, Beton- und Stahlbetonbauer*in, Elektriker*in, Elektroniker*in, Forstwirt*in, Garten- und Landschaftsbauer*in, Fachkraft für Abwassertechnik, Sanitär- und Heizungstechniker*in, Gärtner*in, Kanalbauer*in, Konstruktionsmechaniker*in oder Metallbauer*in (Schlosser*in), Kraftfahrer*in, Landwirt*in, Maurer*in, Mechaniker*in, Mechatroniker*in, Mechaniker*in für Land- und Baumaschinentechnik, Fachkraft für Agrarservice, Pflaster*in, Rohrleitungsbauer*in, Tischler*in, Schreiner*in, Zimmerer*in bzw. eine die v. g. Berufsabschlüsse ersetzende/ergänzende Berufsbezeichnung). Hinweis: Quereinsteiger*innen werden bis zum erfolgreichen Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme zum/zur Straßenwärter*in in die nächstniedrigere Entgeltgruppe 5 TV-L eingruppiert.
Eine Beschäftigung in Teilzeit ist grundsätzlich möglich, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unvollständige Bewerbungsunterlagen in Verfahren nicht berücksichtigen können.
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