Das Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt schreibt die zum 01.05.2025 zu besetzende leitende Funktion
der Direktorin bzw. des Direktors (m/w/d)
des Landesschulamtes
(BesGr. B 3 LBesG LSA)
aus.
Das Landesschulamt ist die Schulaufsichtsbehörde des Landes Sachsen-Anhalt. Ihm obliegt neben der klassischen Schulaufsicht das gesamte Personalmanagement für die Landesbediensteten an den öffentlichen Schulen des Landes. Das Landesschulamt setzt die strategischen Ziele des Ministeriums für Bildung operativ um.
Aufgaben:
Leitung des Landesschulamtes;
Sicherstellung der übertragenen Aufgaben;
Weiterentwicklung der Aufgaben und des Profils des Landesschulamtes; dabei kommt der Aufgabenveränderung im Spannungsfeld zwischen der zunehmenden Eigenverantwortung von Schulleitungen und einer effizienten Weiterentwicklung der Schulaufsicht vor dem Hintergrund der Qualitätssicherung und -steigerung eine besondere Bedeutung zu;
Konzeptionelle Planung und Umsetzung neuer Verwaltungsprozesse und -strukturen.
Voraussetzungen:
Beamtinnen und Beamte müssen sich in der Laufbahn des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, LVO LSA oder in einer Laufbahn des Schuldienstes mindestens in einem Statusamt der Besoldungsgruppe A 16 befinden und die Zugangsvoraussetzungen für ein Amt mit leitender Funktion gemäß § 5 Abs. 3 LBG LSA erfüllen;
Beamtinnen und Beamte anderer Dienstherrn müssen über eine gleichartige Laufbahnbefähigung verfügen; bewerbungsfähig sind nur Beamtinnen und Beamte, die ein Statusamt A 16 bzw. B 2 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit innehaben. Vor einer Übertragung des Amtes in Leitender Funktionen auf Probe werden diese statusamtsgleich in den hiesigen Landesdienst nach § 15 BeamtStG versetzt.
Beschäftigte müssen über entsprechende Voraussetzungen auf der Grundlage eines wissenschaftlichen Hochschulstudiums in den Fachrichtungen Rechtswissenschaften oder Lehramt verfügen und ein mindestens A 16 at entsprechendes Entgelt erhalten;
langjährige Leitungserfahrung als Leiterin/Leiter einer Organisationseinheit der Verwaltung.
Erwartet werden darüber hinaus eine hohe Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit, ausgeprägtes Führungspotential und -verhalten, ein sehr gutes Kommunikations- und Ausdrucksverhalten sowie überdurchschnittliches Planungs- und Organisationsverhalten und Denk- und Urteilsvermögen.
Bei wesentlicher Gleichheit der Leistungen werden Bewerberinnen und Bewerber mit
mehrjähriger Erfahrung in der Leitung bzw. stellvertretenden Leitung einer Behörde oder einer größeren Struktureinheit,
Kenntnissen und Berufserfahrungen in der Schulverwaltung,
Kenntnissen im öffentlichen Dienst- und Verwaltungsrecht sowie
der nachgewiesenen Fähigkeit zur konzeptionellen Arbeit und der erfolgreichen Implementation von Innovationen
bevorzugt berücksichtigt.
Für Beamtinnen und Beamte wird das Amt mit leitender Funktion als Direktor/Direktorin des Landesschulamtes gemäß § 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 LBG LSA zunächst im Beamtenverhältnis auf Probe übertragen. Die Regelprobezeit beträgt zwei Jahre. Die
Führungsposition wird für Beschäftigte in entsprechender Anwendung des § 31 TV-L zunächst zur Erprobung für zwei Jahre in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis übertragen. Die/Der Beschäftigte erhält ein außertarifliches Bruttoentgelt in Höhe der jeweiligen Dienstbezüge einer entsprechenden Beamtin/eines entsprechenden Beamten des Landes Sachsen-Anhalt der Besoldungsgruppe B 3 LBesG LSA.
Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.
Das Ministerium für Bildung strebt eine weitere Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen an und ist an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Bewerbungen sind mit Lebenslauf und einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte bis zum 13.12.2024 [Posteingang] unter Angabe der Bezeichnung »Direktor/in LSchA« zu richten an
Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 33
Turmschanzenstraße 32
39114 Magdeburg
Bewerbungen können auch per E-Mail an mb-bewerbungen-33@sachsen-anhalt.de eingereicht werden. Bitte fassen Sie dazu alle Unterlagen in einer pdf-Datei als E-Mail-Anhang zusammen, die nicht größer als 5 MB sein sollte.
Weitere Informationen zum Ausschreibungsverfahren erteilt Ihnen Frau Frömming unter der Telefonnummer 0391/ 567 7605.
Bei fachlichen Fragen können Sie sich an Frau Vieweg unter der Telefonnummer 0391/ 567 3746 wenden.
Datenschutzhinweise gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung
Die von Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung übermittelten personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Personalauswahlverfahrens elektronisch oder in Papierform erfasst, gespeichert und ausgewertet. Rechtsgrundlage für Personalauswahlverfahren im öffentlichen Dienst ist Art. 33 Abs. 2 GG. Datenschutzrechtlich verantwortlich ist das Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt, Turmschanzenstr. 32, 39114 Magdeburg. Datenschutzbeauftragte ist Frau Regierungsdirektorin Dr. Bremer, die unter gleicher Anschrift oder per E-Mail unter mb-datenschutzbeauftragter@sachsen-anhalt.de erreichbar ist.
Ihre Daten werden ausschließlich vom Ministerium für Bildung verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. Im Falle Ihrer Einwilligung zur Einsichtnahme in die Personalakte wird zum Zwecke der Personalaktenübersendung auch die aktenführende Dienststelle mit folgenden personenbezogenen Daten eingebunden: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Einwilligungserklärung.
Die Daten werden grundsätzlich sechs Monate nach Abschluss des konkreten Bewerbungsverfahrens gelöscht. Dies gilt nicht, sofern gesetzliche Bestimmungen einer Löschung entgegenstehen, die weitere Speicherung zum Zwecke der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben.
Sie haben das Recht auf Auskunft seitens des Ministeriums für Bildung über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch gegen die Verarbeitung. Die Löschung, Verarbeitungseinschränkung oder der Widerspruch können allerdings zum Ausschluss vom Bewerbungsverfahren führen, wenn ohne entsprechende Daten oder Verarbeitungsverfahren eine rechtmäßige Personalauswahlentscheidung nicht getroffen werden kann.
Sie haben ferner das Recht, sich bei der folgenden Aufsichtsbehörde zu beschweren: Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 34a, 39104 Magdeburg, Tel.:0391/818030.