Die Berufsakademie Sachsen zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches. Zum 01.01.2025 wird die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen umgewandelt. Als staatliche Einrichtung wird sie mit etwa 40 Studiengängen Studierende in praxisintegrierenden dualen Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering führen und perspektivisch auch duale Master-Studiengänge anbieten und kooperative Forschung betreiben. Dabei werden die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem Praxispartner realisiert. Damit stellt die zukünftige Duale Hochschule Sachsen den Einrichtungen der Wirtschaft, der freien Berufe, vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft und Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben exzellent qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Fachbereichen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Sie ist mit ihren sieben Staatlichen Studienakademien fest in den Regionen Sachsens verwurzelt.
An der Staatlichen Studienakademie Glauchau ist – unter dem Vorbehalt der späteren Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber – folgende Stelle ab 01.01.2025 (frühestens ab Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber) zu besetzen:
W2-Professur für Technische Informatik (m/w/d)
(Vollzeit, unbefristet)
vorrangig im Studienbereich Technik
(Kennziffer GC-P34-2024)
Wir suchen Sie: dual lehrend und kooperativ forschend – Vereinbarung von Theorie, Wissenschaft und Forschung.
Eine der Herausforderungen an duale Absolventinnen und Absolventen aller Studiengänge wird in den nächsten Jahren die Unterstützung von Unternehmen und Institutionen bei der digitalen Transformation sein. Für diesen Prozess werden zum einen Fachkräfte benötigt, die branchenübergreifend IT-Systeme in Unternehmen entwickeln, einführen und betreuen können. Zum anderen braucht die digitale Transformation im Mittelstand auf der Anwenderseite Fachkräfte, welche die Ganzheitlichkeit der Wertschöpfungsprozesse im Zuge ihres Handelns und Entscheidens ebenso im Blick behalten wie die Chancen der Digitalisierung.
Die Bewerbenden für die ausgeschriebene Professur sollen ein fundiertes Wissen sowie praktische Erfahrungen auf den Gebieten der Technischen Informatik, insbesondere der Rechnerarchitektur und der Netzwerktechnik besitzen. Im Speziellen sollen Sie in mindestens drei der folgenden Bereiche Kompetenzen vorweisen und in der Bewerbung explizit nachweisen:
- Rechnerarchitektur
- Rechnernetze und Infrastrukturen
- Datenschutz und IT-Sicherheit
- Webanwendungen und mobile Anwendungen
- Multimediatechnik
- Embedded Systems
In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind zudem ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung der Lehre (z.B. Entwicklung neuer Lehrformate und Module) werden ebenso vorausgesetzt wie das Interesse an kooperativer Forschung sowie Wissens- und Technologietransfer in den o.g. Fachbereichen und Ihre Mitwirkung an den sonstigen Aufgaben des Akademiestandortes im Rahmen des Studienbetriebes, insbesondere bei der Gewinnung von Studierenden und Veranstaltungen sowie an Maßnahmen zur Bekanntmachung der Angebote der DHSN.
Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen:
1. abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Informatik, Informationstechnik oder vergleichbare Wissenschaftsgebiete),
2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
4. besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in Glauchau. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Dualen Hochschule Sachsen möglich.
Art und Umfang der dienstlichen Aufgaben der Lehrpersonen an der Dualen Hochschule Sachsen ergeben sich aus der Hochschuldienstaufgabenverordnung.