Willkommen in der Weilachmühle in Thalhausen
Idyllisch zwischen Aichach, Augsburg und Dachau bei Altomünster liegt dieses wunderbare und außergewöhnliche Anwesen. Bereits 1737 wurde die Mühle (Korn- und Sägemühle) urkundlich erwähnt – vermutlich gab es sie zu diesem Zeitpunkt aber schon länger. Das jetzige Haus wurde 1874 erbaut.
Berti Well aus der großen Familie der Well-Brüder und Schwestern hat hier über Jahrzehnte ein ausgesucht gutes Kleinkunstprogramm präsentiert. Darüber hinaus hat er auch in Gasthof und Biergarten für das leibliche Wohl seiner vielen Gäste gesorgt, bis er 2012 das historische Ensemble verkaufte.
Wir – Familie Tesch – knüpfen an die Tradition von Berti Well an.
Die Mühle ist weiterhin eine Location für Hochzeiten und andere Feierlichkeiten, die sie schon unter Berti Well gewesen ist. Außerdem gibt es, vor allem in den Wintermonaten, wieder die Kleinkunstbühne und im Sommer den Biergarten.
Mit der Alpaka-Zucht ist ein weit gefächertes Angebot verschiedener Aktivitäten dazugekommen, zu denen Alpaka-Seminare und Wanderungen ebenso gehören, wie die Ausrichtung von Kindergeburtstagen.
In einem Nebengebäude befindet sich der kleine, feine Hofladen für Alpaka-Wollprodukte und viele andere schöne Dinge, ausgewählt von Christine Tesch.
Anstellungsart: Vollzeit, Teilzeit
- Verantwortung für einen reibungslosen Serviceablauf
- Korrekte Buchungen und Abrechnungen
- Sicherstellung einer konstant hohen Servicequalität
- Einhaltung unserer Standards
- Aktiver Verkauf aller gastronomischen Leistungen
- Einarbeitung neuer Mitarbeiter
- Leidenschaft für die Gastronomie
- Erfahrung im Servicebereich
- Selbstständige und lösungsorientierte Arbeitsweise
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
- Hohe Dienstleistungs- und Serviceorientierung
- Begeisterung und Neugierde für Neues
- Raum für Deine Ideen und Initiativen
- Spannende und abwechslungsreiche Aufgaben
- Einen sicheren Arbeitsplatz in einem wachsenden Unternehmen
- Ein angenehmes Betriebsklima und Arbeitsumfeld
- Teamarbeit und kurze Entscheidungswege
- Leistungsgerechte Bezahlung