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Selbstständige Pflegefachkraft im Landkreis Ravensburg (w/m/d)
Bringen Sie Ihre Fähigkeiten ein – für eine fundierte Pflegebedarfserhebung nach § 63a SGB XII sowie nach § 103 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 63a SGB XII.
- Durchführung einer Pflegebedarfserhebung in der Regel im Wohnumfeld der leistungsberechtigten Person unter Einbeziehung der persönlichen, gesundheitlichen und sozialen Situation,
- Erhebung und Bewertung des individuellen Unterstützungs- und Pflegebedarfs unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen, Fähigkeiten und Selbsthilfepotenziale,
- Erstellung einer fachlichen Einschätzung zum erforderlichen Pflege- und Unterstützungsumfang einschließlich Art, Inhalt und zeitlicher Umfang des notwendigen pflegerischen Bedarf nach § 63a SGB XII sowie nach § 103 Abs. 2 SGB IX i.V.m. § 63a SGB XII.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene staatlich anerkannte Ausbildung als
- Pflegefachfrau / Pflegefachmann
- oder vergleichbare Qualifikationen
- Erfahrung in der ambulanten Pflege,
- Kenntnisse der Leistungen der Hilfe zur Pflege nach SGB XII sowie der Abgrenzung zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung,
- Fähigkeit zur fachlichen Einschätzung des Pflege- und Unterstützungsbedarfs,
- Sicherer Umgang mit Datenschutz und sozialrechtlichen Anforderungen.
- Die Vergütung erfolgt auf Honorarbasis von derzeit 31,60 €/Stunde.
- Der Stundensatz wird für Vor- und Nachbereitung, die Durchführung vor Ort sowie die Erstellung der gutachterlichen Stellungnahme bezahlt. Nebenkosten, Fahrtkosten, Fahrtzeit sowie weitere Auslagen werden nicht übernommen.
- Flexible Zeiteinteilung und eigenverantwortliche Terminplanung.
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