Mitarbeiter*in für Religionsgespräche an berufsbildenden Schulen (w/m/d)
umfasst die Durchführung von Religionsgesprächen in den Berufsschulklassen. Daneben erfolgt ein zeitweiliger Einsatz in den Vollzeitklassen (z.B. Berufliches Gymnasium, Fachoberschule, Berufsfachschule, Berufsintegrationsklassen u. a). Die Mitarbeit im Präventions- und Krisenteam des RBZ Technik ist erwünscht.
Darüber hinaus wünschen wir uns eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter mit Interesse an der Lebenswirklichkeit der zumeist jugendlichen Auszubildenden.
- ein abgeschlossenes Lehramtsstudium, ein Studium als Diakonin bzw. Diakon oder der Sozialpädagogik oder der Religionspädagogik
- einen Oberseminarnachweis oder eine vergleichbare Qualifikation zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht für die beruflichen Schulen. Sollte dieses nicht der Fall sein, setzen wir die Bereitschaft zur Teilnahme an der Nachqualifizierung voraus.
- eine Zugehörigkeit zu einer Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland oder einer Kirche, mit der die Evangelische Kirche in Deutschland in Kirchengemeinschaft verbunden ist
- Erfahrungen aus pädagogischer Arbeit mit Jugendlichen oder jungen Erwachsenen werden vorausgesetzt
- die Bereitschaft, sich auf die unterschiedlichen Schülerinnen und Schüler einzustellen und zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit der Schulleitung und den anderen Lehrkräften
- eine ausgeprägte Eigeninitiative und Selbstständigkeit sowie eine hohe Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit mit der Bereitschaft zu einem überdurchschnittlichen Engagement
- Gute Verkehrsanbindung:
Der Arbeitsort ist auch mit dem ÖPNV gut erreichbar, das spart Zeit und ist gut für unsere Umwelt.
- Jobticket ÖPNV:
Zuschuss zum Monatsticket im ÖPNV.
- Fahrrad/ E-Bike Zuschuss:
Möglichkeit der Bezuschussung beim Erwerb eines (Elektro-)Fahrrads zur Förderung unserer Gesundheit und als Beitrag zur umweltbewussten Mobilität.
- bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ein tarifgerechtes Entgelt nach der Entgeltgruppe K 12 des Tarifvertrages für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche
- sonstige tariflich übliche Leistungen wie z.B. tarifliche Sonderzahlung
- eine betriebliche Altersversorgung
- eine zusätzliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung
- die Möglichkeit regelmäßiger Fort- und Weiterbildung
GIMED1_DE