PRÜFER/IN (w/m/d) für den Bereich Caritas für den Rechnungshof Freiburg
Die Erzdiözese Freiburg sucht für den Rechnungshof mit Dienstsitz in Freiburg zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit einem Beschäftigungsumfang von 100 Prozent (39,5 bzw. 41 Wochenstunden) unbefristet eine/n
PRÜFER/IN (w/m/d) für den Bereich Caritas
Der Rechnungshof für die Erzdiözese Freiburg ist eine unabhängige Prüfungseinrichtung, mit deren Hilfe der Erzbischof die ihm kirchenrechtlich obliegende Aufsicht über die Vermögensverwaltung kirchlicher Rechtspersonen (z.B. diözesane Dienststellen, Kirchengemeinden oder Caritasverbände) wahrnimmt.
- Planmäßige und anlassbezogene Prüfungen sowie Beratungen durchzuführen mit Schwerpunkt
- Finanz- und Rechnungswesen oder
- Personalbereich
- Sie wirken an der Qualitätssicherung und der Verbesserung der Prüfmethoden mit
- Interesse an einer abwechslungsreichen und vielfältigen Tätigkeit
- Abgeschlossenes Studium im Bereich der Wirtschaftswissenschaften, Finanzwissenschaften oder der Verwaltung (z.B. Betriebswirt) oder vergleichbarer Abschluss ggf. mit Schwerpunkt im Bereich Personalwesen
- Die Fähigkeit und Bereitschaft sich in neue Sachverhalte, EDV-Programme und Aufgabengebiete einzuarbeiten
- Souveränes und selbstsicheres Auftreten
- Einen PKW-Führerschein zur Wahrnehmung von gelegentlichen Außenterminen
- Identifikation mit den Zielen und Werten der katholischen Kirche
- Eine unbefristete Stelle in Entgeltgruppe 11 nach AVO (in Anlehnung an den TV-L) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen; bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Übernahme in ein Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe A12 möglich
- Ein Arbeitsplatz mitten in Freiburg
- Flexible Arbeitszeiten, Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf & Familie
- Mobiles Arbeiten ist möglich
- Besinnungszeiten als Dienstzeit
- Zusatzversorgung (Kirchliche Zusatzversorgungskasse Köln)
- Fortbildungen
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Hansefit
- Jobrad
- Zuschuss zur „Regiokarte-Job“ oder zum „Deutschland-Ticket Job“
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
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