Der Kreis Steinburg vereint aufgrund seiner Lage im Südwesten Schleswig-Holsteins die Vorteile des Lebens in der Metropolregion Hamburg und des Lebens im Grünen miteinander. Umgeben von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe und Stör, ist das Kreisgebiet geprägt von der hügeligen Geest- und der saftig grünen Marschlandschaft. Zum Kreis Steinburg mit rund 132.500 Einwohner*innen gehören fünf Städte und 106 Gemeinden. Die Kreisverwaltung mit über 700 Mitarbeiter*innen versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb mit einer innovativen und zukunftsorientierten Verwaltung.
Beim Kreis Steinburg ist im Amt für Jugend, Familie und Sport in der Abteilung „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Teilzeitstelle (75 % bzw. 29,25 Wochenstunden) als
Sozialpädagog*in bzw. Sozialarbeiter*in
als pädagogische Fachaufsicht für Kindertagesstätten/Koordinierung von Familienzentren
(EG S 12 TVöD-SuE)
zu besetzen. Die Stelle ist nicht weiter teilbar.
Wir über uns:
Die Abteilung „Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Frühe Hilfen, Jugendförderung und Sport“ ist mit derzeit 25 Mitarbeiter*innen insbesondere für alle anfallenden Aufgaben der Leistungsgewährung im Rahmen des Achten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) zuständig. Das Sachgebiet „Kindertagesbetreuung/Frühe Hilfen“ umfasst die Aufgabenbereiche Frühe Hilfen, Familienzentren, das Kompetenzteam Inklusion sowie die pädagogischen Aufgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung. Es erwartet dich ein anspruchsvolles Aufgabenspektrum in enger Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, Einrichtungsträger*innen und Kindertageseinrichtungen.
- pädagogische Aufsicht für Kindertageseinrichtungen (Qualitätsaufsicht im Sinne des KiTaG, Beratung und Unterstützung von Einrichtungen sowie Mitwirkung in Betriebserlaubnisverfahren nach § 45 SGB VIII in Funktion der Einrichtungsaufsicht)
- Koordination der Familienzentren (konzeptionelle Weiterentwicklung, Gewährung einer finanziellen Förderung, Abrechnung der Kreis- und Landesförderung, Teilnahme an Sozialraumkonferenzen, Zusammenarbeit mit den Frühen Hilfen)
- Prüfung von Anträgen auf Platzzahlreduzierungen in Kindertageseinrichtungen gem. § 25 Abs. 5 KiTaG und Doppelplatzbelegungen in Kindertagespflege gem. § 45 Abs. 2 KiTaG
Voraussetzung für die Stelle ist
- ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (z. B. Diplom, Bachelor) zur*zum Sozialpädagog*in oder Sozialarbeiter*in mit staatlicher Anerkennung
oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium (z. B. Diplom, Bachelor) mit sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder psychologischer Ausrichtung (z. B. Bildung und Erziehung im Kindesalter, Kindheitspädagogik, Frühpädagogik, Heil-/Sonderpädagogik, pädagogische Psychologie) mit gleichwertigen Fähigkeiten
Für die Bewerbung von Vorteil sind
- relevante Berufserfahrungen im o. g. Aufgabengebiet sowie Kenntnisse im SGB VIII, dem Schleswig-Holsteinischen KiTaG und im Zuwendungsrecht
- Empathie und Urteilsvermögen
- Kontakt- und Kommunikationsfreude
- gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice)
- betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
- Zuschuss zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Kauf/Leasing von Fahrrädern/E-Bikes, ÖPNV-Ticket)
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