Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleister/innen, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
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Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 34 am Dienstort Arnsberg eine
Sachbearbeitung für Betriebswirtschaft (m/w/d)
(Entgeltgruppe 10 bzw. 11 TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).
Die Eingruppierung erfolgt, je nach Vorliegen der fachlichen Voraussetzungen und einschlägiger Berufserfahrung, von der Entgeltgruppe 10 bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L.
Bewerber/innen, die bereits in der EG 11 der EntgeltO bei einem öffentlichen Arbeitgeber eingruppiert sind, können mit dieser Entgeltgruppe übernommen werden.
Entwicklungsmöglichkeiten sind vorhanden.
Im Dezernat 34 werden neben Förderungen (EU-Förderungen, Bundes- und Landesförderungen) auch Aufgaben in weiteren Sachgebieten wie z. B. Preisprüfung, Versicherungsaufsicht, Geldwäscheprävention und Wirtschaftshilfen abgewickelt.
Die Kernaufgaben der Stellen liegen im Sachgebiet „Gewerbliche Wirtschaft / Preisprüfung“ mit der Preisprüfung öffentlicher Aufträge nach der „Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen“, sowie im Sachgebiet „Versicherungsaufsicht.“
Auf Antrag öffentlicher Auftraggeberinnen und Auftraggebern prüft hier die Bezirksregierung Arnsberg, ob die Preise, die Unternehmen mit Sitz im Regierungsbezirk im Rahmen von öffentlichen Aufträgen fordern, angemessen sind. Zum Abschluss der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt, der den Preis gutachterlich festlegt.
Im Sachgebiet „Versicherungsaufsicht“ wird die Aufsicht über kleinere Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit – VVaG – nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz und weiteren Rechtsvorschriften ausgeübt und überprüft. Hierzu gehören die Entscheidung über die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb, Genehmigung von Satzungs- und Geschäftsplanänderungen, Freistellungen, Genehmigungen von Bestandsübertragungen/Fusion von Vereinen sowie Auflösungen. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Jahresabschlüssen mit dem Fokus auf Eignung der Kapitalanlagen, Zahlungsfähigkeit, Einhaltung der Verwaltungskosten und Überprüfung der kaufmännischen Grundsätze.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Voraussetzung verfügen:
- Abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) im Studiengang bzw. in der Fachrichtung
- Betriebswirtschaftslehre
- Wirtschaftswissenschaften / Management
- oder einer vergleichbaren Studienrichtung
Wünschenswert wären darüber hinaus:
- umfassende praktische und theoretische Kenntnisse im betrieblichen Rechnungswesen / Kostenrechnung
- Kenntnisse des Handels- und Steuerrechts
- sicherer Umgang mit den wichtigsten MS Office-Anwendungen (insbesondere MS Word, Excel, PowerPoint, Outlook)
Ihr persönliches Profil
Die Aufgabenstellung erfordert ein sicheres, selbstbewusstes Auftreten, da die Prüfungen i. d. R. vor Ort bei den entsprechenden Unternehmen stattfinden.
Darüber hinaus sind erforderlich:
- Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten
- Engagement und Belastbarkeit
- Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- Verhandlungs-, Entscheidungs- und Durchsetzungsfähigkeit
- Gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeit
Die Tätigkeit setzt die Bereitschaft zur Reisetätigkeit in Form von tageweisen Dienstreisen voraus und erfordert gelegentlich auch dienstliche Tätigkeiten außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit. Ein Führerschein der Klasse B bzw. Fahrdienst durch eine Arbeitsassistenz im Sinne des SGB IX ist erforderlich.
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