Eine dynamische Hochschule – zwei moderne Standorte – drei innovative Fachbereiche – über 3.000 engagierte Studierende – rund 300 motivierte Mitarbeiter/innen – rund 60 Partnerhochschulen weltweit – ein stark verzweigtes Forschungsnetzwerk und eine neue Herausforderung für Sie.
An der Hochschule Harz ist im Sprachenzentrum zum 01. März 2025 folgende Stelle zu besetzen:
Lehrkraft für besondere Aufgaben Englisch (m/w/d)
(befristet für 2 Jahre nach § 14 Abs. 2 TzBfG, Vollzeit)
Kennzeichen: e/2024/94
- Planung und Durchführung von fachorientierten Sprachlehrveranstaltungen im Fach Englisch für alle drei Fachbereiche der Hochschule Harz mit den Standorten Wernigerode und Halberstadt,
- Mitwirkung an der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Curricula,
- Erarbeitung, Durchführung und Korrektur von Prüfungen sowie damit verbundene Verwaltungsaufgaben,
- Mitarbeit bei Pflege und Erhalt von internationalen Partnerschaften und Projekten,
- Bereitschaft zur Teilnahme an Weiterbildungen.
- wissenschaftlicher Hochschulabschluss vorzugsweise in dem Fachgebiet, in dem die Dienstaufgaben ausgeübt werden sollen,
- mehrjährige Lehrerfahrung in der Vermittlung der englischen Sprache, idealerweise im hochschulischen Bereich und mit fachdidaktischer Aus-/Weiterbildung,
- Fähigkeit, fachliche Inhalte und interkulturelle Kompetenzen zu verbinden,
- Englisch auf muttersprachlichem Niveau sowie sichere Beherrschung des Deutschen (mindestens Niveau B2 GER).
- abwechslungsreiches Aufgabenspektrum und ein modernes Arbeitsumfeld,
- familienfreundliche Arbeitszeiten,
- betriebliche Altersvorsorge im Rahmen der VBL,
- Teilnahme am Hochschulgesundheitsmanagement und ein vielfältiges Hochschulsportangebot,
- Möglichkeit zur Teilnahme an verschiedenen internen und externen Fortbildungen, sowie internationale Weiterbildungsmöglichkeiten wie Sprachkurse, interkulturelle Trainings bis hin zu Auslandsaufenthalten,
- Jahressonderzahlungen.
Bei einer Einstellung als Lehrkraft für besondere Aufgaben erfolgt die Eingruppierung bis EG 11 TV-L. Die Bezahlung erfolgt nach persönlichen Voraussetzungen und Qualifikation außertariflich bis zu EG 13 TV-L.
Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)*.
Bei gleicher fachlicher Eignung und Leistung haben Schwerbehinderte und denen Gleichgestellte Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber/innen.
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