Bei der Kreisverwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises ist im Fachbereich III - Ordnung und Straßenverkehr -, im Sachgebiet „Feuer-, Katastrophen- und vorbeugender Brandschutz“ (37/1) zum 01.03.2025 eine Stelle
Gerätewart Feuer- und Katastrophenschutz (m/w/d)
zu besetzen.
Bis zur Fertigstellung des im Bau befindlichen Gefahrenabwehrzentrums ist der Dienstort an der Kreisfeuerwehrzentrale in Gevelsberg verortet. Ab 2027 stellt das Gefahrenabwehrzentrum ein zukunftssicheres und hochmodernes Arbeitsumfeld für die Beschäftigten im Bevölkerungsschutz dar. Zudem wird es der zentrale Schauplatz für die Aus- und Fortbildung von rund 3.000 Engagierten in Feuerwehren, Rettungsdienst und Katastrophenschutz werden.
- Selbstständige und fortlaufende Prüfung und Wartung von Gerätschaften des Feuer- und Katastrophenschutzes mit Herstellung der technischen Einsatzbereitschaft auch nach Einsätzen
- Erstellung von Prüfberichten und Dokumentationen sowie Nachweisführung von prüf- und überwachungspflichtigen Anlagen und Geräten
- Reparatur, Reinigung und Pflege von Geräten, Ausrüstungen, Technik und Einsatzfahrzeugen
- Mitarbeit bei der Erarbeitung der Prüf- und Wartungsplanungen
- Unterstützung bei der Entwicklung einer Lagerverwaltung und Lagerorganisation
- Mitarbeit bei der Erstellung und Umsetzung von Konzepten und Dienstanweisungen zur technischen Ausstattung
- Unterstützung bei der Durchführung von Beschaffungsmaßnahmen einschließlich Abnahmen und Überführungen vor Ort bei den Fahrzeugherstellern
- Mitarbeit in der Rufbereitschaft des Sachgebiets mit einem bereitgestellten Dienstfahrzeug. Die Dienststelle muss in dieser Zeit zeitnah vom Aufenthalts- bzw. Wohnort innerhalb des Ennepe-Ruhr-Kreises erreicht werden können.
Um die besonderen inhaltlichen Anforderungen der Stelle erfüllen zu können, sind grundsätzliche Kenntnisse der Strukturen im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Rettungsdienst, Katastrophenschutz sowie Feuerwehr) oder die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen notwendig. Ebenso ist ein hohes Maß an Eigenverantwortung und eine ausgeprägte strukturierte Arbeitsweise erforderlich. Bedingt durch die anfallenden Tätigkeiten, das Heben und Tragen von Lasten sowie der Einsatz im Bereitschaftsdienst (mit einer möglichen Nachtarbeit) ist eine entsprechende körperliche Belastbarkeit zwingend erforderlich. Zudem können Arbeitszeiten außerhalb der Regelarbeitszeit anfallen.
- Abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf, der für die Ausübung der Tätigkeit förderlich ist, vorrangig im Berufsfeld Elektrotechnik
- Qualifikation zum/zur Gerätewart/in für feuerwehrtechnische Ausrüstungen bzw. die Bereitschaft zum Erwerb dieser Ausbildung
- aktive Mitgliedschaft in einer Feuerwehr
- erfolgreich abgeschlossene Lehrgänge „Truppführer/in und „Maschinisten/in“
- gültiger Führerschein Klasse C
- ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft
Wünschenswert:
- Erfahrung als hauptamtlicher oder ehrenamtlicher Gerätewart (m/w/d)
- Kenntnisse im Bereich der Prüf- und Wartungsvorschriften für elektrische feuerwehrtechnische Ausrüstungen, Geräte und Ausstattungen
- Gute Kommunikationsfähigkeit, Flexibilität und Teamfähigkeit
- Erfahrungen in Lagerverwaltung und –organisation
- sichere Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS-Office Anwendungen
- Qualifikation zum „Maschinisten/in für Hubrettungsfahrzeuge“
Eingruppierung: Entgeltgruppe 6 TVöD
Umfang der Arbeitszeit: Vollzeit (39 Wochenstunden) Bewerbungen von Teilzeitkräften werden ernsthaft geprüft. Insgesamt ist die Stelle in vollem Umfang zu besetzen.
Darüber hinaus erwartet Sie bei uns:
- selbstständiges, abwechslungsreiches und teamorientiertes Arbeiten
- ein passgenaues Einstellungsmanagement, durch welches Sie gut auf Ihre tägliche Arbeit vorbereitet werden
- die Möglichkeit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen
- betriebliche Altersvorsorge
- Jobrad-Leasing und Verkehrsmittelzuschuss (Jobticket) für die Tariflich Beschäftigten
- Leistungsorientierte Bezahlung für die Tariflich Beschäftigten
Zusätzlich entscheiden unsere Beschäftigten im Rahmen der flexiblen Arbeitszeit und unter Berücksichtigung dienstlicher Erfordernisse eigenverantwortlich, wann sie den Arbeitstag beginnen und beenden. Wir bieten unterschiedliche Arbeitszeitmodelle an, wie z. B. Teilzeitarbeit und/oder Telearbeit bzw. mobile Arbeit. Bei Problemen, die die Betreuung und/oder Pflege von Angehörigen betreffen, unterstützen wir Sie gerne mit individuellen Lösungsvorschlägen. Über Einzelheiten hierzu informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.
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