Im Bischöflichen Generalvikariat Münster ist im Fachbereich Recht ab dem 1.
März 2025 die Stelle eines
Verwaltungskanonisten (Kirchenrecht) (wmd)
mit einem Beschäftigungsumfang von 100 %, das sind zurzeit 39,0 Wochenstunden,
zu besetzen. Eine Besetzung in Teilzeit ist möglich.
Sie gewähren für den Bereich des kirchlichen Rechts der Katholischen Kirche im
Bistum Münster die juristische Fachberatung der Leitung des Bistums Münster
und der Bischöflichen Verwaltung mit allen Einrichtungen und Gremien in den
Pfarreien, Pastoralen Räumen und kirchlichen Vereinigungen. Sie verantworten
die Umsetzung kirchenrechtlicher Vorgaben, entwickeln diese im Umfeld einer
Modernisierung der kirchlichen Verwaltungsstrukturen fort und etablieren
dienstleitungsorientierte Aufsichtsstandards. Daneben sind Sie Ansprechpartner
für alle kirchenrechtlichen Anfragen im Fachbereich Recht des Bischöflichen
Generalvikariates.
APCT1_DE