Die Berufsakademie Sachsen zählt mit den Hochschulen zu den Einrichtungen des tertiären Bildungsbereiches. Zum 01.01.2025 wird die Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen umgewandelt. Als staatliche Einrichtung wird sie mit etwa 40 Studiengängen Studierende in praxisintegrierenden dualen Studiengängen zum Abschluss Bachelor of Arts, Bachelor of Science oder Bachelor of Engineering führen und perspektivisch auch duale Master-Studiengänge anbieten und kooperative Forschung betreiben. Dabei werden die wissenschaftlich-theoretischen Studienabschnitte an den Staatlichen Studienakademien und die praktischen Studienabschnitte bei einem Praxispartner realisiert. Damit stellt die zukünftige Duale Hochschule Sachsen den Einrichtungen der Wirtschaft, der freien Berufe, vergleichbaren Einrichtungen außerhalb der Wirtschaft und Einrichtungen von Trägern sozialer Aufgaben exzellent qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Fachbereichen Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales zur Verfügung. Sie ist mit ihren sieben Staatlichen Studienakademien fest in den Regionen Sachsens verwurzelt.
An der Staatlichen Studienakademie Breitenbrunn ist – unter dem Vorbehalt der späteren Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber – folgende Stelle zum nächstmöglichen Zeitpunkt (frühestens ab Ausbringung der W2-Planstelle durch den Haushaltsgesetzgeber) zu besetzen:
W2-Professur für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Marketing (m/w/d)
Vollzeit, unbefristet
vorrangig im Studienbereich Wirtschaft, Studiengänge Gesundheits- und Sozialmanagement sowie Handel und Internationales Management
(Kennziffer PL 07/2024)
Im Studienbereich Wirtschaft werden Studierende in zwei betriebswirtschaftlichen Studiengängen (Gesundheits- und Sozialmanagement sowie Handel und Internationales Management) qualifiziert (Bachelor of Arts). Die Bewerber*innen für die ausgeschriebene Professorenstelle vertreten in diesen Studiengängen eigenständig Lehrveranstaltungen in folgenden Lehrgebieten:
- Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
- Marketing
- Vertriebsmanagement
- Angewandte Marktforschung
Darüber hinaus sind Sie auch bereit, Lehrveranstaltungen in mindestens einem weiteren Lehrgebiet durchzuführen, vorzugsweise in:
In der inhaltlichen und organisatorischen Abstimmung sowie zur effizienten Gestaltung der wissenschaftlichen und praktischen Studienphasen sind ausgeprägtes fachdidaktisches Geschick, fachpraktische Erfahrungen als kompetenter Gesprächspartner für die dualen Praxispartner sowie Erfahrungen und Kenntnisse bei der Betreuung von Studierenden und in der Organisation von Studienabläufen erforderlich. Engagement und Einsatzfähigkeit für die Weiterentwicklung der digitalen Inhalte der Studiengänge werden vorausgesetzt.
Alle Bewerbenden müssen die Einstellungsvoraussetzungen nach § 59 SächsHSG erfüllen:
- abgeschlossenes Hochschulstudium des entsprechenden Wissenschaftsgebietes (z. B. Betriebswirtschaftslehre oder vergleichbar),
- pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre, hochschuldidaktische Qualifikationen und durch eine Probeveranstaltung (Probevortrag, Probelehrveranstaltung) nachgewiesen wird,
- besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird,
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden in einer in der Regel fünfjährigen, einschlägigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereiches ausgeübt worden sein müssen.
- Verwirklichung im eigenen Fachgebiet
- Engen Bezug zu den Praxispartnern der Studiengänge
- Möglichkeit kooperative Transferprojekte zu entwickeln und durchzuführen
- Didaktische und fachliche Weiterbildungen
- Familienfreundliche Lebens- und Arbeitsbedingungen
Der Arbeitsort ist die Staatliche Studienakademie in Plauen. Bei Bedarf ist der Einsatz auch an einer anderen Staatlichen Studienakademie der Dualen Hochschule Sachsen möglich.
Art und Umfang der dienstlichen Aufgaben der Lehrpersonen an der Dualen Hochschule Sachsen ergeben sich aus der Hochschuldienstaufgabenverordnung.
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