Das Kommissariat der Katholischen Bischöfe im Lande Hessen in Wiesbaden vertritt die katholischen Bistümer in Hessen gegenüber dem Hessischen Landtag, der Hessischen Landesregierung, dem Kultusministerium sowie weiteren gesellschaftlichen Gruppen.
Zum Beginn des Schuljahres 2025/26 ist die Stelle
Bildungs- und Schulpolitischer Referent (m/w/d)
(100 % Beschäftigungsumfang – die Stelle ist teilbar)
zu besetzen.
- Gewährleistung einer wirksamen Vertretung kirchlicher Positionen in schul- und bildungspolitischen Fragen
- Begleitung und Mitgestaltung der Entwicklungen im Bereich des Religionsunterrichtes und seiner Statistik
- Organisatorische und inhaltliche Mitwirkung an der curricularen Weiterentwicklung des Religionsunterrichts
- Vertretung unterschiedlicher Belange der Schulen in kirchlicher Trägerschaft
- Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Träger katholischer Schulen
- Verfassen von Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben und ihre Vertretung bei Anhörungen
- Geschäftsführung und Leitung von Konferenzen
Voraussetzung für die Ausübung dieser verantwortungsvollen Tätigkeit ist ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium für die Sekundarstufe II mit dem Fach Katholische Religion sowie idealerweise mehrjährige Berufserfahrung im Schuldienst. Sicheres Auftreten kombiniert mit guter mündlicher und schriftlicher Ausdrucksfähigkeit und Erfahrungen in der Durchführung von Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Lehrkräften sind von Vorteil. Sie haben zudem ein ausgeprägtes Interesse an schulrechtlichen Fragestellungen und Fertigkeiten im Umgang mit ihnen. Ebenso sind eine gute Kommunikations- und Analysefähigkeit sowie die Bereitschaft zur Kooperation mit unterschiedlichsten Partnern und das Verständnis gesellschaftlicher und politischer Prozesse stellenbezogen unerlässlich.
Für eine Bewerbung wird die Identifikation mit den Grundsätzen und Zielen der katholischen Kirche vorausgesetzt.
Die Vergütung für diese interessante und herausfordernde Tätigkeit in einem motivierten Team erfolgt bei Beamten nach der Besoldungsgruppe A14/A15, bei Angestellten im Rahmen der Arbeitsvertragsordnung und der Vergütungsordnung des Bistums Limburg entsprechend des TVöD mit den im Öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen (z. B. Zusatzversorgungskasse).
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