Oberbayern mitgestalten
Für das Landratsamt Eichstätt suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Sachbearbeiter (m/w/d) im Bauamt
unbefristet in Vollzeit
- Beratung und Unterstützung von Bauwilligen
- Prüfung von Bauanträgen (mit Prüfung von Abweichungs‑, Befreiungs‑ und Ausnahmetatbeständen, Fachstellenbeteiligung)
- Sachbearbeitung im Genehmigungsverfahren
- Rechts‑ und bauaufsichtliche Tätigkeiten
- Erfolgreich (zeitnah) abgeschlossene Ausbildung als Diplom-Verwaltungswirt (m/w/d) der Fachrichtung Allgemeine Innere Verwaltung oder vergleichbare Fachrichtung oder
- Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt (m/w/d) (Fachprüfung II) bzw. erfolgreich abgelegten Beschäftigtenlehrgang II (vormals AL II) in der Inneren Verwaltung oder
- Ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit Erster oder Zweiter Juristischer Staatsprüfung bzw. Abschluss als Bachelor of Laws oder Master of Laws
- Erfüllung der persönlichen, beamtenrechtlichen und tarifrechtlichen Voraussetzungen (u. a. spezifische Vor‑ und Ausbildung, laufbahnrechtliche Gleichwertigkeit, gesundheitliche Eignung)
Darüber hinaus wünschen wir uns:
- Optimalerweise Rechtskenntnisse und/oder berufspraktische Erfahrung im Bau‑ und allgemeinen Verwaltungsrecht
- Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit, Initiativbereitschaft und Eigenständigkeit
- Kunden‑ und Ergebnisorientierung, Kommunikationsfähigkeit, gute schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Sichere Anwendung gängiger Standardsoftware (MS Office)
- Für externe Bewerber (m/w/d) die Möglichkeit einer Übernahme bis maximal Besoldungsgruppe A 10; eine weitere Entwicklung nach A 13 ist bei Übernahme entsprechender Aufgaben möglich; nähere Informationen finden Sie z. B. unter oeffentlicher-dienst.info; für Tarifbeschäftigte richtet sich die Eingruppierung nach dem jeweiligen Stellenzuschnitt, mindestens nach Entgeltgruppe 9b TV‑L
- Entwicklungs‑ und Fortbildungsmöglichkeiten
- Einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
- Wertschätzenden Umgang zwischen Führungskräften und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
- Flexible Arbeitszeitmodelle, mobiles Arbeiten
- Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Jobsharing die Wahrnehmung der Aufgaben in Vollzeit gesichert ist.
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