Die Stulz-von-Ortenberg-Schule ist ein Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) mit dem Förderschwerpunkt (FSP) emotionale und soziale Entwicklung (ESENT). Im Verbund mit dem Kinder- und Jugendheim bieten wir für Kinder und Jugendliche ein maßgeschneidertes Bildungsangebot auch über den Unterricht hinaus. In den Bildungsgängen Grundschule, Werkrealschule, Realschule und Förderschwerpunkt Lernen unterrichten wir nach dem Bildungsplan des SBBZ ESENT und orientieren uns dabei an den Bildungsplänen der Regelschulen gemäß den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg.
Die Stulz-von-Ortenberg-Schule der von-Stulz-Schriever'schen Stiftung Baden-Baden stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit
für die Mitgestaltung unserer besonderen Schule ein.
- Unterricht und Förderung: Planung, Durchführung und Nachbereitung von Unterricht mit Schwerpunkt auf individualisierten und differenzierten Lernangeboten für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit: Kooperation mit Fachkräften, Therapeuten und außerschulischen Partnern, um ganzheitliche Unterstützungsangebote zu schaffen.
- das zweite Staatsexamen für das Lehramt an Sonderschulen, gerne mit dem FSP ESENT oder Lernen oder das zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Werkreal- oder Realschulen erworben haben
- Hand in Hand mit Wohngruppe und Fachdiensten zusammenarbeiten wollen
- Freude an der Arbeit mit herausfordernden Kindern und Jugendlichen haben und diese in ihrer Entwicklung begleiten wollen
- gerne in multiprofessionellen Teams arbeiten
- teamfähig sind und bei der Profilentwicklung der Schule mitarbeiten
- in schwierigen Situationen die notwendige Ruhe und Übersicht bewahren
Die Stulz-von-Ortenberg-Schule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule in privater Trägerschaft. Kreative Unterrichtsgestaltung ist bei uns möglich und erwünscht: Erlebnispädagogik, sportliche und musische Elemente bereichern den Alltag. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder TV-L bzw. dem Landesbeamten- und Landesbesoldungsgesetz BW für verbeamtete Lehrkräfte. Eine Verbeamtung bzw. deren Aufrechterhaltung ist unter gleichzeitiger Beurlaubung für den Dienst an unserer Privatschule möglich.
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