Der Kreis Steinburg vereint aufgrund seiner Lage im Südwesten Schleswig-Holsteins die Vorteile des Lebens in der Metropolregion Hamburg und des Lebens im Grünen miteinander. Umgeben von Nord-Ostsee-Kanal, Elbe und Stör, ist das Kreisgebiet geprägt von der hügeligen Geest- und der saftig grünen Marschlandschaft. Zum Kreis Steinburg mit rund 132.500 Einwohner*innen gehören fünf Städte und 106 Gemeinden. Die Kreisverwaltung mit über 700 Mitarbeiter*innen versteht sich als moderner Dienstleistungsbetrieb mit einer innovativen und zukunftsorientierten Verwaltung.
Beim Kreis Steinburg ist im Amt für Jugend, Familie und Sport zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
Abteilungsleiter*in Besondere Soziale Dienste
(EG S 18 TVöD-SuE)
zu besetzen. Die Stelle ist nicht teilbar.
Wir über uns:
Die Abteilung Besondere Soziale Dienste umfasst die Teams Kinderschutz, Jugendhilfe im Strafverfahren, Pflegekinderdienst, Adoptionsvermittlung, Erziehungsbeistandschaft und eine Stelle für eine*n Sozialpädagog*in im Anerkennungsjahr mit geplant 17 Mitarbeitenden.
Die jeweiligen Zuständigkeiten gelten für den gesamten Kreis Steinburg, sind aber in einzelnen Bereichen regional untergliedert. Die Mitarbeitenden arbeiten teamorientiert und selbstständig. Das Kinderschutzteam hat eine eigene Teamleitung. Im Kinderschutz gilt das Vieraugenprinzip. Kein Mitarbeitender wird allein gelassen.
- Leitung der Abteilung Besondere Soziale Dienste mit den Sachgebieten Kinderschutzteam, Jugendhilfe im Strafverfahren, Pflegekinderdienst, Adoptionsstelle, Erziehungsbeistandschaft
- Sicherstellung des staatlichen Wächteramtes über das Wohl von Kindern und Jugendlichen
- Fach- und Dienstaufsicht für die Sachbearbeitung
- Überprüfen des Einhaltens von internen Standards und Vorgaben durch die Mitarbeitenden, Prozessgestaltung mit anderen Abteilungen des Amtes
- Weiterentwicklung und Fortschreibung von Konzepten der Jugendhilfe
- Fortlaufende Qualitätsentwicklung und Steuerung
- Umsetzung und Sicherstellen der gesetzlich fixierten Aufgaben der Jugendhilfe in Abstimmung mit der Amtsleitung
- Enge Zusammenarbeit mit Helfer- und Ordnungssystemen wie z. B. Kitas und Schulen, Kinder- und Jugendpsychiatrie, Kliniken und Fachpraxen, Gerichten
- Vertretung der Abteilung regional und überregional in Fachgremien und Netzwerkarbeit
- Führung der Mitarbeitenden
Voraussetzung für die Stelle sind
- ein erfolgreich abgeschossenes (Fach-)Hochschulstudium (Diplom/Bachelor/Master) zur*zum Diplom-Sozialarbeiter*in bzw. Sozialpädagog*in oder zur*zum Diplom-Pädagog*in der Fachrichtung Sozialpädagogik, jeweils mit staatlicher Anerkennung
- vertiefte und gesicherte Kenntnisse der fachlichen und rechtlichen Grundlagen des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes, SGB VIII, des BGB, im Familienrecht und im Adoptionsvermittlungsgesetz
- sichere Kenntnisse in Verfahren gemäß § 8 a SGB VIII
Für die Bewerbung von Vorteil sind
- Berufserfahrung im Allgemeinen Sozialen Dienst eines öffentlichen Jugendhilfeträgers sowie in der Leitung bei Organisationen der sozialen Arbeit und/oder der öffentlichen Jugendhilfe
- Führungserfahrung
- Qualifikation als zertifizierte Kinderschutzkraft
- Planungs- und Organisationsgeschick, Zeitmanagement sowie eine lösungsorientierte, selbstständige und stressresistente Arbeitsweise
- Konfliktlösungs- und Kommunikationskompetenz sowie Verantwortungsbewusstsein
- gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht, inkl. der Möglichkeit zur alternierenden Telearbeit (Homeoffice)
- betriebliche Gesundheitsförderung, inkl. der Möglichkeit zur Teilnahme am Firmenfitnessprogramm (EGYM Wellpass)
- Zuschuss zur Förderung klimafreundlicher Mobilität (Kauf/Leasing von Fahrrädern/E-Bikes, ÖPNV-Ticket)
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