Die Stadt Wassertrüdingen liegt im malerischen Mittelfranken und gehört zum Landkreis Ansbach in Bayern. Mit ihrer langen Geschichte, die bis ins Mittelalter zurückreicht, kombiniert Wassertrüdingen traditionsreiche Kultur mit modernem Lebensraum. Die Stadt ist von einer idyllischen Natur umgeben und bietet eine hohe Lebensqualität sowie eine gute Anbindung an größere Städte in der Region
Die Stadt Wassertrüdingen sucht zum nächstmöglichen Eintritt eine/n
Geschäftsleiter/-in (m/w/d)
Die Stelle ist eine Vollzeitstelle mit 40 Wochenstunden und zeitlich unbefristet.
- Organisation der Verwaltung und des Geschäftsbetriebes
- Allgemeine Grundsatz- und Rechtsfragen
- Leitung des Hauptamtes
- Grundsätzliche Personalangelegenheiten
- Personalplanung
- Ausbildung der Nachwuchskräfte
- Allgemeines Rechtswesen
- Allgemeines Verwaltungsrecht, Kommunalrecht und Ortsrecht
- Bauleitplanung einschließlich Gemeindeentwicklungsplanung (rechtliche Angelegenheiten)
- Geschäftsführung
- Prozessentwicklung-steuerung und -begleitung bedeutender Projekte
- Qualifizierte und fachliche Unterstützung des Bürgermeisters
- Dipl.-Verwaltungswirt/in (Beamter/in in der 3. Qualifikationsebene Laufbahn Verwaltung) oder Verwaltungsfachwirt/-in (BL II) mit einem sehr fundierten Fachwissen in den u. g. Aufgabengebieten, vorzugsweise mit betriebswirtschaftlicher Zusatzausbildung und Ausbildereignungsprüfung
- Fähigkeit, die Verwaltungsprozesse auch mit Wirtschaftlichkeitskriterien zu verbinden
- Eigeninitiative, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Führungs- und Sozialkompetenz
- Sicheres Auftreten sowie gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit
- Selbstständiges Arbeiten und Teamfähigkeit
- Belastbarkeit und die Akzeptanz von flexiblen Arbeitszeiten (Sitzungen in den Abendstunden)
- Tiefe Kenntnisse im Verwaltungsrecht
- Kenntnisse im EDV-Bereich
- Eine interessante, abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgabe
- Gleitende Arbeitszeiten
- Gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Bezahlung nach Eingruppierung TVöD oder nach laufbahnrechtlichen Vorschriften für die 3. QE
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