Für unsere Reha-Zentrum Bad Dürrheim - suchen wir eine*n
Ergotherapeut*in (Kunsttherapie) (m/w/div)
Ort: Bad Dürrheim
Eintrittsdatum: schnellstmöglich
Bewerbungsfrist: 15.12.2024
Ausschreibungsnummer: 8070-16-10-2024
Beschäftigung: Teilzeit 50% -70% ca. 2 Jahre befristet
Vergütung: Entgeltgruppe 7 TV EntgO-DRV
Tätigkeitsbereich
Das Rehabilitationszentrum Bad Dürrheim, Klinik Hüttenbühl der Deutschen Rentenversicherung Bund behandelt, als psychosomatische Rehabilitationsklinik mit 171 Patienten-/innen, psychische und psychosomatische Störungen. Häufigste Krankheitsbilder sind depressive Störungen, Angststörungen, somatoforme Störungen, Anpassungsstörungen und Traumafolgestörungen.
- Ausüben von ergotherapeutischen Tätigkeiten
Die Tätigkeit erfordert die Bereitschaft zur regelmäßigen Weiterbildung.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Ergotherapeut*in“
- Eine Teilzeitbeschäftigung
- Befristet auf 2 Jahre
- Familienfreundliche Arbeitszeiten
- Jahressonderzahlung
- Verlässlicher Dienstplan 2 Monate im Voraus.
- 30 Tage Urlaub bei 5-Tage Woche
- Betriebliche Altersversorgung
- Fort- und Weiterbildungsangebote
- Ein offenes und kollegiales Team
- Verlässliche Urlaubsplanung
Ergänzende Hinweise
- Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend ist und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.
- Die Deutsche Rentenversicherung hat sich die berufliche Förderung von Frauen zum Ziel gesetzt. Wir sehen daher Bewerbungen von Frauen mit besonderem Interesse entgegen
- Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen Gleichgestellte im Sinne von § 2 Abs. 2 und 3 SGB IX werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
- Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Angaben zum Auswahlverfahren
Bewerber*innen, die sich in der engeren Auswahl befinden, werden zu einem Gespräch eingeladen.
Hinweis für Tarifbeschäftigte
Der Übertragung der neuen Tätigkeit auf Dauer geht grundsätzlich eine vorübergehende Übertragung gem. 14 TV DRV-Bund zum Zwecke der Erprobung in dieser Tätigkeit voraus. Die vorübergehende Übertragung dauert mindestens 6 Monate und soll einen Zeitraum von 12 Monaten nicht überschreiten.
Während der vorübergehenden Übertragung wird gegebenenfalls eine persönliche Zulage gewährt.
Gemäß § 14 Abs. 3 TV DRV-Bund bemisst sich die persönliche Zulage aus dem jeweiligen Unterschiedsbetrag zu dem Tabellenentgelt, das sich bei dauerhafter Übertragung nach § 17 Abs. 4 Satz 1 TV DRV-Bund ergeben hätte.
Bei nicht erfolgreicher Erprobung ist die Rückkehr in die frühere Funktionsebene (gegebenenfalls unter Wegfall der persönlichen Zulage) vorgesehen
GIMED1_DE