Wir sind der sozialmedizinische Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung in Thüringen mit über 360 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zur Verstärkung unseres Teams im Regionalzentrum Jena suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorerst befristet für zwei Jahre, eine
Pflegefachkraft (w/m/d) Begutachtung Pflegebedürftigkeit für den Bereich Apolda
- Als Gutachter (w/m/d) fahren Sie täglich zu den Versicherten nach Hause oder in die Pflegeeinrichtung. Ihre Einsätze werden von uns zentral organisiert.
- Sie ermitteln im Hausbesuch auf Grundlage der gesetzlichen Regelungen und Begutachtungsrichtlinien den individuellen Grad der Selbstständigkeit der Antragsteller und erstellen Gutachten mit Ihrer Empfehlung zum Pflegegrad.
- Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Altenpfleger (w/m/d)
- Umfangreiche pflegerische Berufserfahrung im stationären bzw. ambulanten Bereich
- Sicherheit im Umgang mit moderner Informations- und Kommunikationstechnik sowie sehr gute Deutschkenntnisse
- Soziale Kompetenz und sicheres Auftreten
- Führerschein und ein eigener PKW
- Wir bieten Ihnen eine intensive und strukturierte Einarbeitung in ein vielseitiges Aufgabengebiet.
- Sie erhalten die Möglichkeit, Beruf und Familie durch flexible Arbeitsbedingungen besser zu vereinbaren.
- Neben einer attraktiven Vergütung nach dem Tarifvertrag der Medizinischen Dienste bieten wir Ihnen ansprechende Zusatzleistungen.
Die Stellenanzeige richtet sich an alle Geschlechter. Männer sind im ausgeschriebenen Bereich unterrepräsentiert und daher besonders aufgefordert, sich zu bewerben.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung kommen nur Bewerber (w/m/d) in Betracht, die noch nicht in einem Arbeitsverhältnis mit dem Medizinischen Dienst Thüringen gestanden haben.
Nach Abschluss der Einarbeitung ist eine Teilzeitbeschäftigung grundsätzlich möglich. Inwieweit dem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang, entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
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