.... ab 1. Februar 2025
Teamleiter*in WTG-Behörde und stellvertretende Sachgebietsleitung für die Abteilung Planung und Steuerung im Amt
für Soziales und Jugend
EG 11 TVöD beziehungsweise A 12 LBesO
Sie suchen nach einer neuen Herausforderung und haben Interesse an einer verantwortungsvollen und sinnstiftenden Verwaltungstätigkeit mit Gestaltungsmöglichkeiten? Dann ist die Leitung der WTG-Behörde im Amt für Soziales und Jugend vielleicht genau das Richtige für Sie.
Aufgabe der WTG-Behörde ist der umfassende Schutz der Würde, der Interessen und Bedürfnisse von älteren oder pflegebedürftigen Menschen und von Menschen mit Behinderung, die in Wohn- und Betreuungsangeboten leben, die dem Zuständigkeitsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) unterliegen.
Zur Umsetzung dieser Aufgabe werden regelmäßig oder anlassbezogen Prüfungen in den Einrichtungen in Düsseldorf durchgeführt. Neben der Prüfung und gegebenenfalls erforderlichen Umsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen ist die Beratung der Nutzer*innen und/oder Leistungsanbietenden ein Schwerpunkt der Tätigkeit.
Das Team der WTG-Behörde ist Teil des Sachgebietes Qualitätssicherung in der Pflege, zu dem noch der Pflegefachdienst gehört. Der jetzige Leiter der WTG-Behörde wird zum 01.02.2025 die Sachgebietsleitung übernehmen. Ein Wissenstransfer bzw. eine Einarbeitung sind daher durch ihn gewährleistet.
Wenn Sie mehr zu den Tätigkeiten und das Arbeitsumfeld erfahren möchten, würde sich der Leiter der WTG-Behörde Patrick Robe, Telefon 0211 89-27846, über Ihren Anruf freuen.
Der Bürostandort ist in der Willi-Becker-Allee 8 (Nähe Hauptbahnhof) und gut zu erreichen.
- Sie leiten ein Team mit aktuell zehn Mitarbeiter*innen, bestehend aus Verwaltungs- und Pflegefachkräften, und stellen gemeinsam die rechtmäßige Umsetzung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) sicher
- Sie vertreten die Sachgebietsleitung bei Abwesenheit und unterstützen sie in generellen und besonderen Themen und Angelegenheiten
- Sie entwickeln die strategische Ausrichtung des Teams der WTG-Behörde konzeptionell kontinuierlich weiter und setzen sich dabei auch mit gesetzlichen Anforderungen und diesbezüglichen Auslegungen auseinander
- Sie vernetzen sich und kooperieren mit den an der pflegerischen Versorgung beteiligten Einrichtungen und Trägern sowie weiteren Kooperationspartner*innen
- Sie nehmen an Prüfungen der Einrichtungen von grundsätzlicher Bedeutung teil und beurteilen schwierige Sachverhalte (zum Beispiel Anträge auf Befreiung von Vorgaben des WTG und zu Beschäftigungsverboten)
- Sie beraten und begleiten Träger von Einrichtungen und Diensten, die sich in einer krisenhaften Situation befinden und entscheiden über zum Teil weitreichende ordnungsbehördliche Maßnahmen
- Sie vertreten das Team in ämter- und verwaltungsübergreifenden Arbeitskreisen und fertigen Vorlagen und Stellungnahmen, zum Beispiel für die Bezirksregierung, das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, die Amtsleitung und politische Gremien.
- Sie sind Verwaltungsfachwirt*in oder haben die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes
- oder Sie verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom (FH) oder Bachelor) Fachrichtung Rechtswissenschaften oder Verwaltungswissenschaften (beispielsweise Public Management, Public Administration)
- Sie verfügen idealerweise bereits über Verwaltungs- und Führungserfahrung
- Sie besitzen eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit im Hinblick auf eine sichere und zielgerichtete Gesprächsführung sowie Organisations- und Verhandlungsgeschick
- Sie zeichnen sich durch analytisches Denkvermögen in Verbindung mit der Fähigkeit, selbstständig konzeptionell zu arbeiten sowie einer guten schriftlichen Ausdrucksfähigkeit und Erfahrung in der Fertigung von schriftlichen Ausarbeitungen aus
- Sie besitzen ein hohes Maß an Engagement, Verantwortungsbereitschaft und Belastbarkeit sowie die Bereitschaft, aktiv an organisatorischen Veränderungsprozessen mitzuwirken
- Sie verfügen über Kenntnisse des Wohn- und Teilhabegesetzes oder die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen.
- flexible Arbeitsmodelle wie zum Beispiel Teilzeit, Alternierende Telearbeit und Mobile Arbeit
- geregelte Arbeitszeiten und Gleitzeit
- Zusammenarbeit mit einem engagierten und aufgeschlossenen Team
- ein ansprechendes und modernes Arbeitsumfeld
- Einarbeitungskonzepte sowie interessante und umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten
- berufliche Entwicklungsperspektiven
- Betriebliches Gesundheitsmanagement und Betriebssportgemeinschaft
- Hund im Büro (HiB) – unter bestimmten Voraussetzungen und Einhaltung von Regeln (befristet). Bei Interesse sprechen Sie uns bitte an.
Was Sie sonst noch wissen sollten:
Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
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