Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Das Fachgebiet Lebensmittelüberwachung und Fleischhygiene besteht zurzeit aus 21 Mitarbeiter*innen. Das Team dieses Fachgebietes ist für die Sicherstellung der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren und für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung im Kreisgebiet Segeberg verantwortlich. Ziel ist es, Verbraucher*innen vor gesundheitlichen Gefahren und vor Irreführung und Täuschung zu schützen.
Die Fortbildung:
- Unterteilung in einen Praxisteil von ca. 18 Monaten bei der Kreisverwaltung Segeberg und einen theoretischen Teil bei der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf oder Berlin.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung ist eine Übernahme als Lebensmittelkontrolleur*in in der Entgeltgruppe 9a TVöD möglich.
- eigenverantwortliche Durchführung von Betriebskontrollen und amtlichen Probenahmen im Rahmen der amtlichen Überwachung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakerzeugnissen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen – zum größten Teil im Außendienst
- Bearbeitung der damit verbundenen verwaltungs- und ordnungsrechtlichen Verfahren
- Beratung von Gewerbetreibenden und Verbraucher*innen
- eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Basis des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung (Handwerksmeister*in) oder als Techniker*in mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf oder
- ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium (Diplom oder Bachelor) in einem Studiengang, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetische Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt (Lebensmitteltechnologie, Hygiene, Veterinärhygiene oder Ökotrophologie)
- sichere Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens C1-Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
und darüber hinaus idealerweise
- Berufserfahrung mit Lebensmitteln sowie bei Eigenkontrollen im Lebensmittelbereich
- Kenntnisse der Warenkunde, des Lebensmittelrechts und der Lebensmitteltechnologie
- ein sicheres Auftreten, Konfliktfähigkeit und Durchsetzungsvermögen, Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein und -bereitschaft, Flexibilität sowie eine selbständige Arbeitsweise
- gute EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office-Anwendungen und die Fähigkeit sich in weitere spezifische EDV-Programme einzuarbeiten.
- E 6 TVöD
- sicherer Arbeitsplatz
- festes Monatsgehalt
- moderne Büroausstattung
- Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
- Fort-/Weiterbildungsangebote
- Firmenfitness/psych. Beratung
- flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
- Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
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