Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport ist als Landesbehörde zuständig für die Bildungsangebote des Landes von der Kita bis zur Hochschulreife.
Ihr Ziel:
Lehrkraft (m/w/d) im Bereich Ernährungslehre
an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg
Die Vermittlung von beruflichen und übergreifenden Qualifikationen an junge Menschen beim Übergang in das Berufsleben.
Ausgebildete Lehrkraft für berufliche Schulen
mit einer Lehrbefähigung im Fach Ernährungslehre und einem weiteren an beruflichen Schulen einsetzbaren Fach.
Sie können ab 12. September 2025 im höheren Dienst und in der Regel im Beamtenverhältnis eingestellt werden.
Direkteinstieg: Berufserfahrene/-r Ernährungswissenschaftler/-in
mit universitärem Diplom oder gleichwertigem (Master-)Abschluss im Bereich der Ernährungslehre, Ernährungswissenschaften oder sonstigen Studiengängen mit eindeutigem Schwerpunkt im Bereich der grundlegenden Aspekte der Ernährung des Menschen (z. B. Ökotrophologie). Vorausgesetzt wird außerdem eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis nach dem Studium.
Sie können ab 8. September 2025 als sog. Direkteinsteiger/-in mit vollem Beschäftigungsumfang im höheren Dienst zunächst tarifbeschäftigt nach TV-L eingestellt werden. Sie erhalten eine berufsbegleitende pädagogische Ausbildung in den ersten zwei Jahren. Im Rahmen der beamtenrechtlichen Regelungen besteht nach drei Jahren die Möglichkeit zur Verbeamtung. Bei Kinderbetreuung, Pflege von pflegebedürftigen Angehörigen oder Schwerbehinderteneigenschaft kann für die Qualifizierungsphase auf Antrag gestreckte Teilzeit im Zweidrittelmodell vereinbart werden.
Einen abwechslungsreichen Lehrauftrag in verschiedenen Bildungsgängen, die Möglichkeit zur fachlichen und pädagogischen Fortbildung, interessante berufliche Perspektiven einschließlich der Übernahme von Funktionsämtern, moderne berufliche Schulen mit hoher Eigenständigkeit und systematischer Qualitätsentwicklung.
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