Über unsOb Landtag, Schlösser, Universitäten, Finanzämter oder Klöster: Wir schaffen die Voraussetzungen für klimaneutrale Landesgebäude.
Lust auf einen sicheren Arbeitsplatz in unserem interdisziplinären Team im Amt Ulm?
Der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg ist Kompetenzzentrum und Serviceeinrichtung für alle Leistungen rund um die Immobilien des Landes. Wir nehmen im Auftrag des Landes die Rolle des Eigentümers, Bauherren und Betreibers für die landeseigenen Gebäude wahr.
Mit jeder Unterbringungs- und Baumaßnahme leisten wir im Auftrag des Landes einen wichtigen Beitrag zum Wohle der Gemeinschaft. Unsere Aufgaben betreffen stets ökonomische, ökologische, kulturelle und gesellschaftliche Aspekte. Wir sind uns dieser großen Verantwortung bewusst. Sie ist zugleich Herausforderung und Ansporn bei unserem täglichen Tun.
AufgabenIhr Aufgabenschwerpunkt umfasst:
• die Planung, Ausschreibung und Überwachung v. Neu-, Umbau und Bauunterhaltungsarbeiten für Gebäude der Universität Ulm und der Technischen Hochschule Ulm.
• die Beauftragung und Steuerung v. externen Architekten/Ingenieuren
• die Koordinierung und Beaufsichtigung v. ausführenden Firmen. Die vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit erfordert umfassendene architektonische und technische Fachkenntnisse, wirtschaftliches Denken und Verantwortungsbewusstsein.
ProfilFolgende Qualifikation sollten Sie mitbringen:
• Sicherheit in Entwurf und Ausführungsplanung
• praktische Erfahrung im Bereich der Ausschreibung/Bauleitung
• VOB-Kenntnisse
• Teamfähigkeit und Kommunikationsbereitschaft.
Wir bietenWir haben Ihnen viel zu bieten. Heute genauso wie morgen.
Wir bieten Ihnen einen sicheren und geregelten Arbeitsplatz sowie eine vielseitige und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem qualifizierten Team mit gutem Betriebsklima und flexiblen familiengerechten Arbeitszeiten.
Es besteht ein umfangreiches Fortbildungsangebot. Eine Beschäftigung in Teilzeit ist möglich. Nach erfolgreicher Einarbeitung ist ebenfalls ein teilweises Arbeiten im Homeoffice möglich. Bei einer Einstellung in einem tariflichen Arbeitsverhältnis erfolgt die Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder.