Das Team Stadt Erfurt bietet sichere und wirtschaftsunabhängige Arbeitsplätze mit umfassenden tariflichen bzw. beamten- und besoldungsrechtlichen Leistungen, regelmäßigen Tariferhöhungen und bedarfsgerechten fachlichen und persönlichen Weiterbildungsmöglichkeiten. Ein flexibles Arbeitszeitmodell mit Gleitzeitregelungen und der Möglichkeit des Freizeitausgleiches sowie gesundheitsfördernde und –erhaltende Maßnahmen im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements ermöglichen eine gute Work-Life-Balance.
Die Landeshauptstadt Erfurt sucht für die sechsjährige Amtszeit als hauptamtliche Beigeordnete (m/w/d) im Sinne des § 32 der Thüringer Kommunalordnung in Verbindung mit den Bestimmungen des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) für folgende Schwerpunktbereiche herausragende Führungspersönlichkeiten:
- Schwerpunkt Sicherheit und 1. Stellvertretung des Oberbürgermeisters mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister (m/w/d)“
- Schwerpunkt Soziales
- Schwerpunkt Stadtentwicklung
Die abschließende Festlegung der Geschäftsbereiche der Beigeordneten, d. h. Zuordnung der Ämter und Bereiche, erfolgt in Abhängigkeit der Bewerbersituation.
Zu den Aufgaben eines Beigeordneten (m/w/d) gehören neben der Führung und Leitung des Geschäftsbereiches die Koordinierung der Arbeit innerhalb dessen, die Gewährleistung der Umsetzung von Stadtratsentscheidungen sowie die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften. Im Rahmen des zugewiesenen Aufgabenbereiches sind Sie für die Vorbereitung von Entscheidungen des Oberbürgermeisters sowie des Stadtrates und seiner Ausschüsse verantwortlich. Dabei kommt Ihnen weiterhin eine Beratungsfunktion gegenüber den Organen der Landeshauptstadt Erfurt zu fachlichen und strategischen Fragestellungen zu, ebenso die Entwicklung von Konzepten und Strategien. Als Beigeordneter (m/w/d) fungieren Sie für den Oberbürgermeister als Stellvertreter bei dessen Abwesenheit nach Maßgabe der Vertretungsregelungen. Gleichermaßen repräsentieren Sie die Landeshauptstadt bei offiziellen Terminen und in der Kommunikation mit Bürgern und anderen Behörden sowie für Ihren Geschäftsbereich gegenüber den Medien.
Als Beigeordneter (m/w/d) mit Schwerpunkt Sicherheit:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom Universität oder Master) möglichst in den Bereichen Öffentliche Verwaltung/Public Management oder Öffentliche Sicherheit bzw. die Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst in den Fachrichtungen nichttechnischer Verwaltungsdienst oder Polizeivollzugsdienst.
Als Beigeordneter (m/w/d) mit Schwerpunkt Soziales:
- ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom Universität oder Master) möglichst in den Bereichen Bildung/Erziehung sowie Sozialwissenschaften bzw. soziale Arbeit.
Als Beigeordneter (m/w/d) mit Schwerpunkt Stadtentwicklung:
-
ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Diplom Universität oder Master) möglichst in den Bereichen Stadt- und Regionalplanung sowie Raumplanung, Geografie, Architektur oder Bauingenieurwesen bzw. Umweltwissenschaften oder Kulturmanagement.
Darüber hinaus wird erwartet:
- mehrjährige Erfahrungen in Führungspositionen sowie Erfahrungen in der Kommunal- und/oder Landespolitik bzw. –verwaltung
Gleichfalls können sich für alle vorgenannten Ämter Personen bewerben, die bereits nachweisbare berufliche Erfahrungen in einer Tätigkeit als hauptamtlicher Beigeordneter (m/w/d) für den jeweiligen Schwerpunktbereich nachweisen können.
Weiterhin wichtig sind uns:
- die Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit mit kommunalpolitischen Gremien und der Öffentlichkeit
- ein ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen, Teamfähigkeit sowie die Kompetenz, Mitarbeiter/-innen zu motivieren und diese kooperativ und leistungsorientiert zu führen
Schwerpunkt Sicherheit als 1. Stellvertretung des Oberbürgermeisters mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeister (m/w/d)“
B 6 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes)
Schwerpunkt Soziales bzw. Stadtentwicklung
B 4 BesO des ThürBesG (Besoldungsordnung des Thüringer Besoldungsgesetzes)
Zusätzliche Hinweise:
Etwaige Änderungen der Geschäftsbereiche bleiben vorbehalten. Die Bestimmung der weiteren Reihenfolge der Stellvertretung des Oberbürgermeisters erfolgt vor der Wahl. Gemäß den Bestimmungen der Thüringer Kommunalordnung werden die Beigeordneten vom Stadtrat auf die Dauer von sechs Jahren gewählt und als hauptamtliche Beamte/Beamtinnen auf Zeit bestellt. Die bisherigen Amtsinhaber/-innen sind gemäß § 5 Abs. 1 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) aufgefordert, sich zu bewerben.