Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
Bundeswehr - Mach, was wirklich zählt.
Beschäftigungsdienststelle
Internationales Hubschrauberausbildungszentrum
- Sie beraten und unterstützen unter anderem die Dienststellenleitung in allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Prävention in allen Belangen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.
- Sie überwachen die korrekte Anwendung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften.
- Sie erarbeiten selbstständig Gefährdungsbeurteilungen für den Ihnen zugewiesenen Bereich.
- Sie unterstützen die Dienststellenleitung und nachgeordnete Vorgesetzte als Strahlenschutzbeauftragte bzw. Strahlenschutzbeauftragter der einfachen Befähigung.
- Die Teilnahme an regelmäßigen Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Die Stelle ist zum 01.02.2025 zu besetzen.
WAS FÜR UNS ZÄHLT
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Hochschulstudium im Bereich der Ingenieurswissenschaften (Diplom (FH) oder Bachelor).
- Sie sind in Besitz der erforderlichen sicherheitstechnischen Fachkunde nach § 7 Absatz 1 ASiG.
- Sie stimmen zu, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung teilzunehmen
- Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü2 ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetztes.
- Sie stimmen zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
Erwünscht
- Sie verfügen über die einfache Befähigung zum Strahlenschutzbeauftragten.
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Eine Eingruppierung erfolgt bis in die Entgeltgruppe E 11 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Es besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD sowie einer Fachkräftezulage in Höhe von bis zu 1000 Euro monatlich.
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Homeoffice ist möglich.