Die Gemeinde Stuhr sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Verwaltungsfachangestellte/
einen Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
für den Fachdienst Stadtplanung.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle mit 39 Wochenstunden, die teilzeitgeeignet ist.
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
· Verfahrensbegleitung von Bauleitplanverfahren und städtebaulichen Satzungen
· Genehmigungsverfahren für Flächennutzungspläne
· Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen
· Sanierungsrechtliche Genehmigungen sowie weitere formalisierte Verwaltungsaufgaben im Rahmen der Stadtsanierung sowie des Zentren- und Regionalmanagements
· Planungsrechtliche Beurteilung von Bauvorhaben
· Vorbereitung und Begleitung von Kampfmittelerkundungen und archäologischen Prospektionen
Protokollführung in Fachausschusssitzungen
Ihr Profil:
· abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bzw. erfolgreich absolvierter Angestelltenlehrgang I
· gute Kommunikationsfähigkeit
· eine selbständige und teamorientierte Arbeitsweise
· EDV-Kenntnisse in den gängigen MS-Office Programmen
· Führerschein Klasse B
· Wünschenswert sind grundlegende Kenntnisse der Bauleitplanverfahren und der Zulässigkeit von Vorhaben nach dem BauGB)
Unser Angebot:
- unbefristete Festanstellung
- tarifgerechte Bezahlung nach EG 8 TVöD einschl. Rentenzusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (VBL)
- leistungsorientierte Bezahlung (LOB)
- interessanter und vielfältiger Aufgabenbereich mit anspruchsvollen Tätigkeiten
- Unterstützung durch ein kollegiales, motiviertes Team, nicht nur in der Einarbeitungsphase
- Ein vielfältiges Tätigkeitsfeld in einem engagierten Team
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit von Homeoffice
- Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten
- ein aktives Betriebliches Gesundheitsmanagement, inkl. Vergünstigungen bei den örtlichen Sportvereinen oder für Fitnessstudios und Schwimmbäder (Firmenfitness)
- Möglichkeit der Inanspruchnahme eines JobTickets (BSAG und VBN)
- Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket