- Mehrere unbefristete Stellen im Jugendamt (z. B. Erstberatung, Ü16 und ASD)
- Entgelt nach Entgeltgruppe S14 TVöD
- Eine Tätigkeit, angegliedert an ein modernes Jugendamt mit einer aufgeschlossenen, engagierten Belegschaft
- Die Dreiteilung der Sozialen Dienste in Erstberatung, ASD und Krisendienst ermöglicht einen hohen fachlichen Standard und Austausch zwischen den Fachkräften: Zwei-Fachkräfte-Gebot bei Kindeswohlgefährdungen, Kriseninterventionen und die Überprüfung der Kindeswohlgefährdungen erfolgt durch den Bereich Krisendienst
- Betriebliche Zusatzversorgung (VBL), Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Firmenfitness, aktives Gesundheitsmanagement, mobiles Arbeiten (Homeoffice), moderne IT- und Büroausstattung, kostenlose Parkplätze, Fahrradleasing (Dienstrad)
im Bereich Erstberatung:
- Erstbewertung von Kindeswohlgefährdungen i. S. d. Schutzauftrages gem. § 8a SGB VIII und gem. dem Bundeskinderschutzgesetz sowie Weiterleitung der Mitteilung an den Krisendienst
- Fachkompetente und zielgerichtete Entgegennahme der pädagogischen Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
- Fachlich fundierte Erstberatung und zielgerichtete Weitervermittlung von Beratungsanliegen an externe Fachstellen oder die Sozialdienste des Jugendamtes im Sinne einer Fallsteuerung
- Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Erstberatung bei Erziehungsberatungsbedarf
im Bereich Ü16:
- Hilfeplanung und Gewährleistung ihrer Umsetzung für Jugendliche ab 16 Jahren gem. §§ 27 ff. insb. § 34 sowie 35a SGB VIII und Hilfen für junge Volljährige gem. § 41 SGB VIII
- Erarbeitung von Perspektiven zur Vorbereitung auf eine eigenständige Lebensführung sowie ggf. Überleitung in andere Leistungssysteme
- Unterstützung von Jugendlichen und jungen Volljährigen im Rahmen der Verselbstständigung und Persönlichkeitsentwicklung
im Bereich ASD:
- Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sicherung des Kindeswohls (§ 8 a SGB VIII), einschließlich Inobhutnahmen und familiengerichtlicher Verfahren gem. § 1666 BGB in Zusammenarbeit mit dem Krisendienst des Jugendamtes
- Hilfeplanung und die Gewährleistung ihrer Umsetzung bei Hilfen zur Erziehung gem. § 27 ff. SGB VIII
Zusätzlich sind alle Mitarbeitenden zur Teilnahme an der jugendamtsinternen Rufbereitschaft verpflichtet (ca. 6 Dienste pro Jahr bei einer Vollzeittätigkeit).
- Abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder vergleichbar
- Berufserfahrung in der Jugendhilfe ist wünschenswert
- Rechtskenntnisse und fundierte pädagogische und jugendhilferechtliche Kompetenzen in den Bereichen des Familien-, Kinder- und Jugendhilferechts
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeitgestaltung, auch in den Nachmittagsstunden, zur Weiterbildung und zur Supervision
- Engagement, Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und Zielstrebigkeit
- Übliche EDV-Kenntnisse (MS Office)
- Führerschein (Klasse B) und die Bereitschaft, den eigenen Pkw im Rahmen der Tätigkeit einzusetzen