Die Evangelische Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) sucht zum 1. Dezember 2025 eine weltliche Oberkirchenrätin/einen weltlichen Oberkirchenrat (m/w/d)
für die Leitung des Dezernats „Bauen und Finanzen“ beim Landeskirchenrat mit Sitz in Speyer.
Der Landeskirchenrat ist die oberste Dienstbehörde zur Leitung und Verwaltung der Landeskirche. Als Dezernatsleitung sind Sie Mitglied eines Kollegiums. Sie haben daher einerseits Anteil an der Gesamtverantwortung der pfälzischen Kirchenleitung und tragen andererseits eine besondere Verantwortung für Ihren Zuständigkeitsbereich. Sie vertreten in diesem Rahmen die pfälzische Landeskirche innerkirchlich und gegenüber Dritten.
- Kirchliches Verfassungsrecht und Staatskirchenrecht
- Rechtsetzung im Bereich Bauen und Finanzen
- Finanzwesen der Landeskirche inkl. diesbezügliche Aufsicht über die landeskirchlichen Untergliederungen
- Verwaltungsämter, Verwaltungszweckverbände
- Kirchensteuern und allgemeine Steuern
- Bau-, Grundstücks- und Wohnungsangelegenheiten der Landeskirche sowie diesbezügliche Aufsicht über die landeskirchlichen Untergliederungen
- Aufsicht über die Protestantische Pfründestiftung
Die derzeitige Geschäftsverteilung findet sich im Amtsblatt der Landeskirche 2021, S. 118.
Da die Landeskirche sich zurzeit in einem umfassenden Transformations- und Konsolidierungsprozess befindet, ist eine Änderung der Geschäftsverteilung zu erwarten.
- eine volljuristische Ausbildung mit betriebswirtschaftlichen Zusatzqualifikationen oder ein anderes abgeschlossenes Hochschulstudium (Masterabschluss) in den Fachrichtungen Wirtschafts- oder Rechtswissenschaften
- mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen oder kirchlichen Bereich vorzugsweise mit den Schwerpunkten Finanzmanagement, Vermögensverwaltung und/ oder Bauen/Liegenschaften
- Erfahrungen in Leitung, Personalführung, Gremienarbeit, Prozessgestaltung und -steuerung
- hohes Maß an Eigeninitiative, Serviceorientierung sowie Konflikt- und Teamfähigkeit
- hohe kommunikative Fähigkeiten, auch hinsichtlich der verständlichen Vermittlung von komplexen Sachverhalten gegenüber Laiinnen und Laien sowie der inner- und außerkirchlichen Öffentlichkeit
Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird vorausgesetzt.
- eine verantwortungsvolle, vielseitige und sinnstiftende Tätigkeit
- eine Übernahme in ein Kirchenbeamtenverhältnis auf Zeit, soweit die Voraussetzungen vorliegen
- eine Besoldung nach B3 LBesG RLP oder eine vergleichbare privatrechtliche Vergütung
- betriebliche Gesundheitsförderung
- ein familienfreundliches Umfeld (auditiert nach „berufundfamilie“)
- Möglichkeiten zur Fort- und Weiterbildung
Die Berufung erfolgt aufgrund einer Wahl durch die Landessynode für die Dauer von zunächst sieben Jahren (Wiederwahl ist möglich).
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