Der Kreis Segeberg liegt als Teil der Metropolregion Hamburg verkehrsgünstig inmitten von Schleswig-Holstein zwischen Nord- und Ostsee und ist ein verlässlicher Arbeitgeber für rund 1.100 Mitarbeiter*innen.
Der Fachdienst Eingliederungshilfe für Minderjährige gewährt als Organisationseinheit des Fachbereichs Jugend und Bildung auf Basis der Gesetzbücher SGB IX, und SGB VIII in zwei Teams Leistungen für ca. 1.500 körperlich, geistig und seelisch beeinträchtigte oder von einer seelischen Beeinträchtigung bedrohte Kinder und Jugendliche im Kreis Segeberg. Das damit verbundene Leistungsspektrum umfasst insbesondere heilpädagogische Leistungen im vorschulischen Bereich, Autismus-spezifische Förderung, Leistungen zur sozialen Teilhabe, Leistungen nach § 35 a SGB VIII sowie Leistungen zur Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung für Schüler*innen aller Schulformen. Darüber hinaus werden Leistungen in stationären Einrichtungen, Internaten und Pflegefamilien entsprechend des individuellen Bedarfs der Kinder und Jugendlichen gewährt.
Es handelt sich um ein unbefristetes Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis. Die Funktion der Fachdienstleitung wird gemäß § 31 TVöD bzw. [analog] § 5 LBG S-H zunächst befristet als Führung auf Probe übertragen (die Probezeit beträgt 2 Jahre). Während der Probezeit erfolgt die Zahlung einer Zulage zur entsprechenden Entgelt- bzw. Besoldungsgruppe.
- Führung und Steuerung der Aufgabenwahrnehmung im Fachdienst
- Leitung und strategische Weiterentwicklung des Fachdienstes
- Vertretung der Organisationseinheit innerhalb und außerhalb der Verwaltung inkl. Gremienvertretung
- Fachaufsicht inkl. Weisungsbefugnis, Gestaltung von Dienstbesprechungen, Führen von Mitarbeiter*innengesprächen (LOB, Beurteilung), Planung von Abwesenheiten sowie Teilnahme an Personalauswahlverfahren
- Treffen von Entscheidungen in komplexen Einzelfällen
- Angebotssteuerung und Angebotsentwicklung für von Beeinträchtigungen betroffene und von Behinderung bedrohten Kinder und Jugendliche
- Mitwirkung in Gremien, wie z. B. der Koordinierungsstelle soziale Hilfen (Kosoz) oder dem Schleswig-Holsteinischen Landkreistag (LKT)
- Weiterentwicklung der rechtskreisübergreifenden Bearbeitung von Einzelfallhilfen (SGB VIII und SGB IX) im Fachdienst und die perspektivische organisatorische und personelle Zusammenführung bzw. Vereinheitlichung der Rechtsbereiche (SGB IX und SGB VIII)
- Ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung der Rechts-, Verwaltungs-, Pflege- oder Sozialwissenschaften, Sozialmanagement oder Soziologie (Diplom oder Bachelor; Master wäre wünschenswert) oder
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung oder
- eine abgeschlossene Ausbildung inklusive Weiterbildung zur/zum Verwaltungsfachwirt*in (Angestelltenlehrgang II)
und darüber hinaus über
- mehrjährige Berufserfahrung in mindestens zwei unterschiedlichen Arbeitsbereichen, vorzugsweise in den Bereichen des Sozial- oder Gesundheitsbereiches
- Führungserfahrung in vergleichbaren Führungspositionen
- umfassende Kenntnisse zu allen Fragen des Eingliederungshilferechts
- umfassende Rechtskenntnisse des SGB VIII, SGB IX und BTHG
- gute Deutschkenntnisse (Kompetenzniveau mind. C 1 nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen)
- die Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. 3 und die Bereitschaft, Ihren eigenen PKW gegen Kostenerstattung zu nutzen
- sicherer Arbeitsplatz
- festes Monatsgehalt
- moderne Büroausstattung
- Zuschuss Fahrrad/ÖPNV-Ticket
- Fort-/Weiterbildungsangebote
- Firmenfitness/psych. Beratung
- flexible Arbeitszeiten/mobiles Arbeiten
- Kinder-/Pflegenotfallbetreuung
- E 12 TVöD/A 13 SHBesG
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