Die Bezirksregierung Arnsberg ist die Vertretung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Mit mehr als 2.000 Beschäftigten an verschiedenen Standorten nehmen wir vielfältige Fachaufgaben in den Bereichen Gesundheit und Sozialwesen, Regionale Entwicklung und Wirtschaft, Bildung, Umwelt und Arbeitsschutz sowie Bergbau und Energie wahr. Wir verstehen uns als verantwortungsvolle Dienstleisterinnen und Dienstleister, die staatliche, kommunale sowie verbandliche Interessen zusammenführen. Im Mittelpunkt unseres Handelns stehen die nachhaltige Weiterentwicklung von Südwestfalen und dem östlichen Ruhrgebiet sowie die Lebensqualität der auf 8.000 Quadratkilometern lebenden 3,5 Millionen Menschen.
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Die Bezirksregierung Arnsberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Dezernat 12 am Dienstort Arnsberg – mit dem Ziel der Abordnung an die Staatskanzlei NRW – einen
Personenkraftwagenfahrer (m/w/d)
(Entgeltgruppe 4 TV-L i. V. m. der Pauschalgruppensystematik Pkw-Fahrer-TV-L)
Die ausgeschriebene Stelle ist unbefristet.
Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag über die Arbeitsbedingungen der Personenkraftwagenfahrer der Länder (Pkw-Fahrer-TV-L).
Die Einstellung als Personenkraftwagenfahrer (m/w/d) erfolgt bei der Bezirksregierung Arnsberg. Im Anschluss an die Einstellung wird eine Abordnung zur Staatskanzlei NRW am Dienstort Düsseldorf durchgeführt. Hier erfolgt der Einsatz als ständiger persönlicher Fahrer (m/w/d) (Cheffahrerin bzw. Cheffahrer).
Die Vergütung während des Einsatzes als sog. Cheffahrer (m/w/d) richtet sich dabei grundsätzlich nach der höchsten Pauschalgruppe (5) des Pkw-Fahrer-TV-L und ist nicht abhängig von der monatlichen Durchschnittsarbeitszeit.
Die Abordnung ist zeitlich befristet. Nach Ende der Abordnung erfolgt eine unbefristete Anschlussbeschäftigung am Einsatzort Arnsberg bei der Bezirksregierung. Der Einsatz bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgt dann nicht mehr als ständiger persönlicher Fahrer (m/w/d), sondern je nach Bedarf und Stundenumfang grundsätzlich in einer der Pauschalgruppen I-IV gem. § 5 Pkw-Fahrer-TV-L.
Der Fahrdienst der Landesregierung ist vor allem zuständig für die Beförderung der Mitglieder der Landesregierung sowie der Staatssekretärinnen bzw. Staatssekretäre mit Dienstfahrzeugen zu ihren Terminen. Hierbei sind ggf. auch Fahrten am Abend, am Wochenende sowie an Feiertagen erforderlich. Daneben fallen auch Kurierfahrten und sonstige Aufgaben nach Weisung, wie unter anderem das Sicherstellen des gepflegten und verkehrssicheren Zustands des geführten Fahrzeugs an.
Bewerberinnen und Bewerber müssen über folgende Voraussetzungen verfügen:
- einen Führerschein der Klasse B,
- mehrjährige einschlägige Berufserfahrung als Berufskraftfahrerin bzw. Berufskraftfahrer,
- ein eintragungsfreies Fahreignungsregister (Hinweis: wird im Falle einer Einstellung gesondert angefordert),
Wünschenswert wären darüber hinaus:
- die ausgeprägte Fähigkeit, mit Arbeit unter Zeitdruck und häufig wechselnden Anforderungen umzugehen;
- eine nachzuweisende einschlägige Berufserfahrung als Personenkraftwagenfahrerin bzw. Personenkraftwagenfahrer;
Ihr persönliches Profil
- hohe Serviceorientierung,
- gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit,
- ein gepflegtes Äußeres,
- Team- und Kooperationsfähigkeit,
- Zeitliche Flexibilität und die Bereitschaft, zu unregelmäßigen Arbeitszeiten und an Wochenenden bzw. Feiertagen zu arbeiten,
- Eigeninitiative, Einsatzbereitschaft, Flexibilität und körperliche Belastbarkeit,
- Freude am Umgang mit Menschen,
- sicheres höfliches Auftreten sowie Verantwortungsbewusstsein.
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- Familienfreundlichkeit! Sie erfahren in unterschiedlichen Lebenssituationen Unterstützung – FAMILIE wird hier großgeschrieben, dafür sind wir zertifiziert!
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