Vollzeitjob für die Warenverräumung in Supermärkten in Ulm
Aufgaben:
Lebensmittel in Regale verräumen
Mindesthaltbarkeitsdatum kontrollieren
Sicherstellen einer ansprechenden Warenpräsentation
Arbeitszeiten:
Montags bis Samstags jeweils von 6:30 - ca. 14:30 Uhr (je nach Absprache und Planung)
Arbeitsort:
Stadtgebiet Ulm
Stundenlohn:
14€
Einstieg möglich:
Ab sofort - in Vollzeit
Voraussetzungen:
Sie sind mindestens 18 Jahre alt
Sie sind körperlich belastbar (Heben und Tragen von bis zu 15 kg)
Sie haben gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten:
Exklusive Mitarbeiterrabatte (Mobilfunkangebote, 2:1 Essensgutscheine, vergünstigte Veranstaltungstickets usw.)
Krisensichere Beschäftigung mit Entwicklungsmöglichkeiten
Kooperation mit Partnerbank (kostenloses Girokonto und weitere Sonderkonditionen)
Weltoffenes Unternehmen mit freundschaftlichem Arbeitsumfeld
Qualifizierende Einblicke in den Einzelhandel
Wollen Sie ein Teil unseres Teams für die Warenverräumung in Ulm werden? Bewerben Sie sich sofort - wir freuen uns auf Sie!
Herzlich Willkommen bei dem Marktführer – seit über 30 Jahren ist TEAMWORK der Helfer des Handels. Wir zeichnen uns durch Qualität, Verlässlichkeit, Diversität und flache Hierarchien aus und würden diese Eigenschaften gerne mit Ihnen zusammen mit Leben füllen. Wir bieten bundesweit überwiegend Minijobs, sowie mitunter auch Teilzeit & Vollzeit-Stellen an. Dabei geht es um Warenverräumung in Supermärkten und Fashion-Stores, Kassiertätigkeiten, Unterstützung bei der Lagerhaltung und viele weitere Tätigkeitsbereiche im und um den Handel. Diese Jobangebote richten sich an alle, die einen unkomplizierten, krisensicheren Job suchen. Dabei spielt es für uns keine Rolle, ob Sie berufstätig oder Rentner sind, Quereinsteiger oder Schüler bzw. Student.*
#Warenverräumung #Vollzeit #Aushilfe #Ulm #vormittags #Stellennummer: 24160
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.