Die HMDK ist Träger von Kunst und Kultur und staatliche Hochschule zugleich. Mit ca. 800 Studierenden und fast 600 Mitarbeitenden und Lehrbeauftragten sind wir die größte Hochschule unserer Hochschulart in Baden-Württemberg. Im Herzen der Landeshauptstadt inmitten der Stuttgarter Kulturmeile bilden wir nahezu alle Orchester-, Zupf- und Tasteninstrumente, Chor- und Orchesterdirigieren sowie Jazz, Gesang, Oper, Schauspiel aus. Zu unseren Alleinstellungsmerkmalen gehören z. B. die Studiengänge Figurentheater und künstlerisches Sprechen. Unsere Mitglieder bespielen vor allem in den 32 Wochen der Vorlesungszeit in fast 500 Veranstaltungen im Jahr nicht nur das Wilhelma Theater, sondern auch unsere drei eigenen Konzertsäle. Unsere Absolventinnen und Absolventen sowie unsere Lehrenden sind auf den Bühnen der Welt, in Gymnasien, Musikschulen, den unterschiedlichsten Kultureinrichtungen oder als freiberufliche Kunstschaffende tätig. Namhafte Kooperationspartner wie z. B. die Stuttgarter Orchester und ein aktiver Freundesverein begleiten unsere Arbeit.
An der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Volljurist*in (m/w/d)
in 100 % - A14
als Stabsstelle des Kanzlers zu besetzen.
- Sie beraten die Hochschulleitung sowie die Teams bei der routinemäßigen Gesetzesanwendung vorausschauend und lösungsorientiert und bearbeiten alle über die routinemäßige Gesetzesanwendung hinaus gehenden Rechtsangelegenheiten.
- Ihr Schwerpunkt liegt im Bereich des Hochschulrechts. Sie arbeiten mit den Justiziar*innen der anderen Musik- und Kunsthochschulen in Baden-Württemberg zusammen und tauschen sich mit ihnen aus. Auf die Justiziariate der anderen Musik- und Kunsthochschulen sind andere juristische Schwerpunkte verteilt.
- Sie sind kultur- und musikinteressiert.
- Sie haben Ihre juristische Ausbildung erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen abgeschlossen. In beiden Staatsexamina haben Sie überdurchschnittliche Examina erzielt.
- Sie haben Erfahrungen in der öffentlichen Verwaltung, in Verbänden oder in der Justiz. Berufsanfänger*innen mit überdurchschnittlicher Leistungsbereitschaft sind ebenfalls willkommen.
- Sie verfügen über fundierte und anwendungssichere Kenntnisse des Verwaltungsrechts. Wünschenswert sind Kenntnisse im Hochschulrecht. Die Bereitschaft zur Weiterbildung in diesem Bereich ist erforderlich.
- Sie haben ausgewiesene analytische Kompetenzen und ein sicheres Urteilsvermögen.
- Sie sind eigeninitiatives und selbständiges Arbeiten gewohnt. Sie sind teamfähig und bereit komplexe Fragestellungen zu bearbeiten.
- Sie haben ein sehr gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen und die Fähigkeit, juristische Sachverhalte und Lösungen auch für juristische Laien darzustellen.
- Die Möglichkeit zum unverzüglichen Arbeitsbeginn ist wünschenswert.
- Sie sind bereit, im Benehmen mit dem Senat und dem Hochschulrat die Vertretung des Kanzlers bei dessen Verhinderung zu übernehmen.
- Ein inspirierendes Umfeld voller Kreativität und Kunst – mitten in Stuttgart!
- Flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten – für eine ausgewogene Work-Life-Balance.
- Möglichkeit zur Fort- und Weiterbildung.
- Zuschuss zum Jobticket, betriebliche Altersvorsorge und ein umfangreiches Gesundheitsmanagement.
- Kostenfreier Zugang zu Konzerten, Aufführungen und anderen Events an der Hochschule.
Die Einstellung erfolgt in der Regel in einem unbefristeten tariflichen Arbeitsverhältnis bis E 13 TV-L bzw. im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im höheren Dienst bis A14, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Beschäftigung kann ggf. zunächst auf zwei Jahre befristet werden mit der Aussicht auf Verlängerung.
Wir legen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit und möchten unsere Teams noch ausgewogener gestalten. Wir sind eine familienfreundliche Hochschule und unterstützen Sie dabei, Beruf und Privatleben unter einen Hut zu bekommen. Deshalb möchten wir ausdrücklich Frauen einladen, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerber*innen haben bei gleicher Qualifikation Vorrang.
Ausländische Diplome, Zeugnisse u. ä. müssen in beglaubigter deutscher Übersetzung zusammen mit dem Nachweis der Gleichwertigkeit mit deutschen Zeugnissen vorgelegt werden.