Bei den bayerischen Justizvollzugsanstalten werden zum 3. Februar 2025 eingestellt:
Nachwuchskräfte (m/w/d)
für den allgemeinen (uniformierten) Vollzugsdienst
(Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene)
Einstellungsvoraussetzungen: - deutsche Staatsangehörigkeit
- mindestens qualifizierender Haupt- oder Mittelschulabschluss oder Haupt- oder Mittelschulabschluss (9 Klassen) mit abgeschlossener Berufsausbildung,
- Mindestalter 18 Jahre
- Höchstalter 34 Jahre,
- Auswahlverfahren mit persönlicher Vorstellung und Sporttest.
Sie haben den LPA-Test verpasst? Nutzen Sie unser Zweite-Chance-Verfahren!
In unser laufendes Auswahlverfahren jetzt einsteigen und direkt bewerben unter:
bewerbung[AT]jv.bayern.de
Weitere Informationen unter: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/
Weitere Informationen zum Berufsfeld allgemeiner (uniformierter) Vollzugsdienst unter:
www.mach-gerechtigkeit.de