Die Technische Hochschule Ulm ist eine interdisziplinär und international aktive Technische Hochschule der Wissenschaftsstadt Ulm. In sechs Fakultäten sowie 18 Bachelor- und 10 Masterstudiengängen mit rund 3.500 Studierenden widmen sich die Professorinnen und Professoren der wissenschaftlichen Ausbildung, Weiterbildung und der angewandten Forschung.
An der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik ist zum 1. September 2025 oder später eine folgende Professur zu besetzen:
W2-Professur "Elektrische Antriebe"
Wir suchen eine Persönlichkeit, die fundierte Kenntnisse und praktische Fertigkeiten auf dem Gebiet der elektrischen Antriebstechnik aufweist. Wünschenswert sind Erfahrungen in der Anlagentechnik oder Energieversorgung.
Dabei übernehmen Sie die spannende Aufgabe, das Kompetenzfeld in Forschung und Lehre zu etablieren. Sie stellen die Praxisrelevanz durch eine enge Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen Unternehmen und Forschungspartnern sicher und bauen ein anwendungs- und transferorientiertes Netzwerk auf. Hierfür ist mit der Professur eine initiale Ausstattung und der Zugang zum Institut für Automatisierungssysteme und Institut für Energietechnik und Energiewirtschaft verbunden.
Im Bereich der Lehre werden Sie auch Vorlesungen im Bereich der Grundlagenausbildung übernehmen und sich darüber hinaus in der angewandten Forschung sowie im Technologie- und Wissenstransfer zwischen Hochschule und Wirtschaft engagieren. Da Sie am Austausch an unseren internationalen Partnerhochschulen mitwirken, setzen wir Ihre Bereitschaft voraus, auch englischsprachige Lehrveranstaltungen anzubieten.
Neben den Aufgaben in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Entwicklung sollen sich Professorinnen und Professoren in den Selbstverwaltungsgremien der Fakultät und der Technischen Hochschule Ulm engagieren. Durch Ihr Engagement in der Selbstverwaltung der THU können Sie die Entwicklung unserer Hochschule maßgeblich beeinflussen.
- Abgeschlossenes Hochschulstudium, das der Stelle entspricht
- Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach dem Hochschulabschluss liegen muss. Davon müssen mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein
- Nachweis einer besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, in der Regel durch die Qualität einer Promotion
- Pädagogische Eignung
Falls Sie Ihren Hochschulabschluss im Ausland erlangt haben, fügen Sie Ihren Unterlagen bitte zusätzlich eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) bei. Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZAB1.
Mit der Professur sind Dienstaufgaben gemäß § 46 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg verbunden. Die erste Berufung in ein Professorenamt erfolgt grundsätzlich in einem Dienstverhältnis auf Probe (§§ 49, 50 LHG).
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber auf freie Professuren finden Sie hier2.