Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht
- Sie betreiben, warten und halten die elektrischen Anlagen und Infrastruktursysteme instand.
- Sie führen Installationen und Reparaturen an elektrischen Anlagen durch.
- Sie prüfen und kontrollieren Geräte, Sicherheitseinrichtungen und elektrische Anlagen.
- Sie übernehmen den Betrieb und die Wartung von Mittelspannungsanlagen.
- Die Teilnahme an regelmäßigen und weiterführenden Aus- und Fortbildungen wird vorausgesetzt.
- Es sind mehrere Stellen ab dem 01.03.2025 zu besetzen.
- Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung zur Elektronikerin bzw. zum Elektriker (m/w/d) der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik oder der Fachrichtung Gebäude- und Infrastruktursysteme, alternativ können Sie eine vergleichbare Berufsausbildung nachweisen.
- Sie verfügen über eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
- Sie verfügen über die Bundeswehr-Fahrerlaubnis der Klasse B bzw. sind bereit, diese zu erwerben. Mit dem Führen eines Dienst-Kfz erklären Sie sich einverstanden.
- Sie bekennen sich durch Ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes.
- Sie stimmen zu, ggf. an einer ärztlichen Einstellungsuntersuchung teilzunehmen.
- Sie werden in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt.
- Eine Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 6 Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD). Einschlägige Berufserfahrung spiegelt sich in einem höheren Entgelt wieder. Es besteht die Möglichkeit der Gewährung einer Personalgewinnungszulage § 16 Absatz 6 TVöD. Darüber hinaus wird eine betriebliche Alterszusatzversorgung (VBL) geboten. Nach Prüfung der Voraussetzungen kann Trennungsgeld (für das tägliche Pendeln oder beim auswärtigen Verbleib am Dienstort) und/oder Umzugskostenvergütung gewährt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, Hilfe bei der Wohnungssuche zu erhalten.
- Sie arbeiten in Vollzeit oder Teilzeit. Die Tätigkeiten sind in der Dienststelle vor Ort wahrzunehmen.
- Sie profitieren im Rahmen der Weiterentwicklung von vielseitigen Karriereperspektiven sowie einer Vielzahl spannender Aufgabengebiete an unterschiedlichen Beschäftigungsorten.