An der Hochschule Reutlingen trifft Innovation auf Tradition. Ob digitale Transformation, nachhaltige Produktentwicklung oder interdisziplinäre Forschung – wir arbeiten an Themen, die Wissenschaft, Wirtschaft und die Welt bewegen.
Die internationale Hochschule genießt im In- und Ausland einen exzellenten Ruf, was sich auch in ihren sehr guten Rankingergebnissen widerspiegelt. Sie gehört seit Jahren zu den forschungsstärksten Hochschulen für angewandte Wissenschaften und versteht sich als Motor für Innovation in der Region und darüber hinaus.
Im Rahmen der Nachfolgeregelung für den ausscheidenden Amtsinhaber ist die Position zum 1. September 2025 neu zu besetzen. Wir freuen uns über Ihre Bewerbung als
PRÄSIDENT:IN (M/W/D)
Kennziffer 2024/069
- Sie leiten die Hochschule mit einer klaren bildungspolitischen Strategie, geben Impulse und erarbeiten gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen überzeugende Konzepte. Ihr Ziel ist die erfolgreiche Weiterentwicklung der Hochschule, um damit ihre nationale sowie internationale Reputation nachhaltig zu festigen.
- Sie sind Vorsitzende:r des kollegialen Präsidiums und legen Wert auf eine gesamtverantwortliche Zusammenarbeit im Team und mit den Hochschulgremien.
- Sie repräsentieren die Hochschule auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene und vertreten die Hochschule nach außen beim zuständigen Ministerium, in Verbänden, Gremien und Netzwerken.
- Die weiteren Aufgaben ergeben sich aus dem Landeshochschulgesetz (LHG).
- Sie verstehen sich als Zukunftsgestalter:in, können begeistern und verfügen über herausragende Führungs- und Managementkompetenz sowie nachgewiesene Erfahrungen im Change-Management.
- Sie haben hohe Durchsetzungs-, Kooperations-, Integrations- und Kommunikationsfähigkeiten sowie ausgewiesene internationale Kompetenz gepaart mit sehr guten englischen Sprachkenntnissen.
- Sie sind mit den Hochschulstrukturen vertraut und haben Erfahrungen in der hochschulpolitischen Arbeit und ausgeprägte Netzwerkfähigkeiten.
Die Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 17 Absatz 3 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg: Zur Präsidentin oder zum Präsident kann bestellt werden, wer der Hochschule hauptberuflich als Professorin oder Professor angehört oder wer eine abgeschlossene Hochschulausbildung besitzt und auf Grund einer mehrjährigen leitenden Tätigkeit, insbesondere in Wissenschaft, Kunst, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege, erwarten lässt, dass sie oder er den Aufgaben des Amtes gewachsen ist.
Der:Die Präsident:in wird gemeinsam von Hochschulrat und Senat für eine Amtszeit von 6 - 8 Jahren gewählt und bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis auf Zeit bestellt oder in einem befristeten Dienstverhältnis beschäftigt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Besoldung erfolgt nach der Landesbesoldungsordnung in der Besoldungsgruppe W3 zuzüglich eines Funktionsleistungsbezugs.
Wir legen Wert auf Vielfalt und Chancengleichheit. Frauen bitten wir nachdrücklich um ihre Bewerbung. Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.