Die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied ist als überregionales Förder- und Beratungszentrum mit Förderschwerpunkt Hören eine Einrichtung für Kinder und Jugendliche mit individuell unterschiedlich ausgeprägten Beeinträchtigungen des Hörens und/oder der Kommunikation. Der Schulträger ist das Land Rheinland-Pfalz.
In der Abteilung Frühförderung der Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige Neuwied ist zum 01.02.2025 diese Stelle zu besetzen:
Fachkraft für Frühförderung (m/w/d)
In Teilzeit (50%)
Die Frühförderung ist ein Angebot für Kinder mit Hörschädigung und ihre Familien. Sie findet im häuslichen Umfeld des Kindes statt. Dabei arbeiten wir ganzheitlich, interdisziplinär und familienorientiert. Die Vorbereitung der individuellen Frühfördermaßnahmen erfolgt selbstständig im Homeoffice. Einmal wöchentlich findet eine Gesamtteambesprechung am Dienstort Neuwied statt, um einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten.
Die Aufgabengebiete beinhalten im Wesentlichen:
- selbstständiges und eigenverantwortliches Durchführen von Frühfördermaßnahmen im häuslichen Umfeld hörgeschädigter Kinder im nördlichen Rheinland-Pfalz
- wertschätzende Zusammenarbeit mit Eltern
- Mitarbeit in einem aufgeschlossenen, freundlichen und interdisziplinären Team und
- interdisziplinäre Zusammenarbeit
An Sie werden folgende Anforderungen gestellt: - ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Frühförderung bzw. Früh-, Sonder- oder Heilpädagogik oder
- eine pädagogische Berufsausbildung, möglichst mit heilpädagogischer Zusatzqualifikation oder
- eine logopädische bzw. heilpädagogische Berufsausbildung.
- Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Familien,
- Kenntnisse im Themenfeld Hörschädigung oder die Bereitschaft, sich in diesem Themenfeld fortzubilden,
- freundliches und kommunikatives Auftreten,
- die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen in den Bereichen Hören und Sprache und
- eine gültige Fahrerlaubnis Klasse B (früher: Klasse 3) und Nutzen des eigenen PKWs.
Wir bieten Ihnen: - unbefristeten Arbeitsvertrag
- Weihnachtsgeld
- betriebliche Altersversorgung
- tarifgerechte Bezahlung nach TV-L
- krisensicherer Arbeitsplatz
- ein angenehmes, kollegiales Arbeitsumfeld,
- einen Rahmen für selbständiges, verantwortungsvolles und eigenverantwortliches Arbeiten,
- Familienfreundlichkeit und Familienbewusstsein,
- interne und externe Fortbildungsmöglichkeiten,
Haben wir Interesse geweckt? Dann schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis 03.11.2024 per E-Mail (eine Datei im pdf-Format) mit dem Betreff
"Frühförderung 2024"
an
bewerbung[AT]lgs-neuwied.lsjv.rlp.de
Die Stelle ist am Dienstort Neuwied zu besetzen.
Die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige ist barrierefrei. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher ausdrücklich Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Nähere Informationen über die Landesschule für Gehörlose und Schwerhörige in Neuwied sowie unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage:
www.lgs-neuwied.rlp.de
Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden die Unterlagen nach datenschutzrechtlichen Vorgaben vernichtet.