Die Hohenstaufenstadt Göppingen mit ca. 60 000 Einwohner*innen ist Mittelzentrum in hervorragender Lage und ein bedeutender Wirtschaftsstandort mit einer langen kulturellen Tradition in der Metropolregion Stuttgart. Ein vielfältiges Bildungs- und Sportangebot mit zahlreichen attraktiven Freizeitaktivitäten in herausragender Landschaft und sehr gute Einkaufsmöglichkeiten zeichnen die Stadt Göppingen aus.
Bei der Stadt Göppingen ist ab dem 06.03.2025 wegen Ablaufs der Amtszeit der derzeitigen Stelleninhaberin die Stelle des / der
Ersten Beigeordneten (w/m/d)
zu besetzen.
Der / Die Erste Beigeordnete führt die Amtsbezeichnung Erster Bürgermeister / Erste Bürgermeisterin.
Sie sind für folgendes Aufgabengebiet zuständig:
Geschäftskreis Dezernat II
Bildung, Kultur, Soziales, Ordnung
Fachbereich Bildung mit Schulen und Sport, Kinder- und Schülerhäusern, Stadtbibliothek, Volkshochschule
Fachbereich Kultur mit Kultureller Planung, Kulturförderung, Kunsthalle, Archiv und Museen, Stadthalle und weiteren Hallen, Jugendmusikschule
Fachbereich Soziales mit Sozialplanung, Kinder und Jugend, Migration, Sozialen Lebenslagen und bürgerschaftlichem Engagement
Fachbereich Recht, Sicherheit und Ordnung mit Recht, Bußgeld- und Ortspolizeibehörde, Gewerbe / Gaststätten, Verkehr / GVD / Waffen, Bürgerbüro, Standesamt und Ausländerbehörde
Eine Neuordnung des Geschäftskreises bleibt vorbehalten.
Für die Leitung des Geschäftskreises Dezernats II suchen wir eine kompetente, engagierte, strategisch denkende und gestaltende Führungspersönlichkeit, möglichst mit fundierten beruflichen Erfahrungen im kommunalen Bereich.
Die zukunftsfähige Gestaltung und Weiterentwicklung der Ihnen übertragenen Verantwortungsbereiche ist Ihr Antrieb und Sie legen großen Wert auf einen integrativen und wertschätzenden Führungsstil.
Sie sollten ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium nachweisen können, das den hohen fachlichen Anforderungen des von Ihnen zu verantwortenden Geschäftskreises Rechnung trägt. Es wäre von Vorteil, wenn Sie die laufbahnrechtliche Befähigung zum gehobenen oder höheren Verwaltungsdienst nachweisen können.
Wahl, Amtszeit, Rechtsstellung und Besoldung richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der / die Beigeordnete hat die Rechtsstellung eines*r Beamten*in auf Zeit nach Landesbeamtengesetz.
Die derzeitige Amtsinhaberin bewirbt sich wieder.
Jeder Mensch ist individuell. Chancengleichheit ist für uns selbstverständlich.