AUFGABEN- Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 6 ASiG und UVV in unseren Kundenunternehmen
- Beratung und Unterstützung unserer Kunden in Fragen zur Arbeitssicherheit
- Ermitteln von Arbeits- und Gesundheitsgefährdungen und Entwicklung geeigneter Maßnahmen zu deren Vermeidung
- Schulung von Beschäftigten und Führungskräften zu Sicherheitsfragen / Arbeitsschutz
- Beratung zum Brand- und Explosionsschutz
- Durchführung von Spielplatz- und Sportgeräteprüfungen
QUALIFIKATIONEN- Abgeschlossenes technisches Studium oder eine Berufsausbildung als Meister*in / Techniker*in
- Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 7 ASiG
- Erste Berufserfahrung in der Funktion als Fachkraft für Arbeitssicherheit wünschenswert
- Weitere Qualifikationen im Beauftragtenwesen, z.B. im Brandschutz, und zusätzliche Sachkundenachweise sowie Qualifikation als qualifizierte*r Spielplatzprüfer*in nach DIN 79161-1 und 2b von Vorteil
- Routinierter Umgang mit den MS Office-Anwendungen
- Kundenorientierte Arbeitsweise mit sicherem Auftreten
- Ausgeprägte Flexibilität und Bereitschaft zur Außendienst bei externen Kunden
- Führerschein Klasse B
WEITERE INFORMATIONENAls Arbeitsort kommen auch unsere Standorte im Rhein-Main-Gebiet und Mittel-Hessen in Frage. Die Stelle kann auch in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche besetzt werden.