Die Große Kreisstadt Leimen hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter (w/m/d) im Steueramt in der Kämmerei
mit einem Zeitanteil von 50 - 70 % zu besetzen.
Diese Aufgaben erwarten Sie: - Veranlagung und Bearbeitung der gemeindeeigenen Grund- und Gewerbesteuer
- Veranlagung und Bearbeitung der Vergnügungssteuer
- Veranlagung und Bearbeitung der Wasser- und Abwassergebühren
- Sowie die Mitarbeit in den übrigen Steuerarten, wie z.B. Zweitwohnungssteuer oder Hundesteuer
Die Übertragung weiterer Stelleninhalte bzw. die Änderung des Aufgabenzuschnitts bleibt vorbehalten.
Unsere Erwartungen: - Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten (w/m/d) oder eine vergleichbare Ausbildung
- Eine motivierte, selbständig arbeitende und vertrauensvolle Persönlichkeit
- Freundliches und selbstsicheres Auftreten
- Teamfähigkeit und Eigeninitiative
- Bereitschaft zu Fort- und Weiterbildungen
- Gute Kenntnisse mit den MS-Office - Anwendungen werden vorausgesetzt, bereits vorhandene Kenntnisse in den Fachanwendungen (SAP) sind wünschenswert
- Bereitschaft zur flexiblen Arbeitszeit innerhalb der üblichen Sprechzeiten der Verwaltung.
Wir bieten: - Eine Vergütung nach EG 8 TVöD.
- Eine abwechslungsreiche und interessante Tätigkeit in einem engagierten, guten Team mit sämtlichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- Flexible Arbeitszeiten in einem neuen Verwaltungsgebäude
- Attraktive Angebote im betrieblichen Gesundheitsmanagement
- Möglichkeit zur Nutzung eines Jobtickets
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten, Vergünstigungen und Mitarbeiterangebote
- Die Stadt Leimen ist zertifizierter "Fahrradfreundlicher Arbeitgeber"
Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens 05. Oktober 2024 über unser Bewerberportal unter www.leimen.de. -Bewerbungen können wir leider nicht berücksichtigen.
Für Fragen stehen Ihnen Herr Veith (
Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu.