Die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers ist eine vielfältige Gemeinschaft mit 2,2 Millionen Mitgliedern in 47 Kirchenkreisen und mehr als 1.200 Kirchengemeinden. In ihr arbeiten über 165.000 Menschen in Ehrenamt und Beruf.
Das Landeskirchenamt ist die oberste Verwaltungsbehörde der Landeskirche und zugleich eines der landeskirchlichen Leitungsorgane. Die Aufgabe als Leitungsorgan wird als Kollegium gemeinsam vom Landesbischof, dem Präsidenten und sieben weiteren Abteilungsleitenden des Landeskirchenamtes wahrgenommen, die alle gleiches Stimmrecht haben.
Im Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers ist in der Abteilung 4 „Bildung, Schule, Kinder und Jugend“ spätestens zum 1. Januar 2025 eine Stelle unbefristet zu besetzen:
Sachbearbeiter*in / Verwaltungsfachwirt*in (m/w/d)
(Entgeltgruppe 9 b TV-L; 38,5 Wochenstunden)
In der Bildungsabteilung arbeiten Sie in einem kleinen dynamischen Team, das konstruktiv und aufgabenübergreifend die Bildungsarbeit der Landeskirche in Schulen, Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Einrichtungen unterstützt.
- die Bearbeitung der Gestellungsverträge für die (vorwiegend privatrechtlich angestellten) katechetischen Lehrkräfte, welche an öffentlich-rechtlichen Schulen auf dem Gebiet der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers evangelischen Religionsunterricht erteilen. Dies beinhaltet u. a. die Prüfung der gestellungsvertraglichen Voraussetzungen, die Veranlassung der Einstellung der katechetischen Lehrkräfte und die Abrechnung der Personalkosten der katechetischen Lehrkräfte zwischen dem Land Niedersachsen und den Anstellungsträgern.
- die Aufnahme der Schulpastor*innen in das Qualifizierungsprogramm „Neu in der Schule“ einschließlich Abrechnung,
- die Auswertung der Konfirmand*innenordnungen und Visitationsberichte mit Blick auf die Konfirmandenarbeit,
- die Bearbeitung von Fragen der Konfirmand*innenarbeit, einschließlich der Begleitung der Weiterbildungsmaßnahmen für Konfirmand*innenarbeit, der Beauftragung für die Konfirmand*innenarbeit in den Kirchenkreisen (auch Statistik und Datenerfassung) und Fragen der entgeltlichen Erteilung von Konfirmand*innenarbeit,
- Mittelvergabe für Projektförderungen im Bereich „Bildung, Schule, Kinder und Jugend“.
- Angestelltenlehrgang II (Verwaltungsfachwirt*in), Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung oder gleichwertige Ausbildung,
- Kenntnisse der kirchlichen Organisation und des Aufbaus der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers,
- personalrechtliche Kenntnisse im Bereich des Tarifrechtes des Landes Niedersachsen und/oder des kirchlichen Eingruppierungsrechtes,
- möglichst Kenntnisse der papierlosen Büroverwaltung und Kenntnisse bei der Anwendung von Buchungsprogrammen,
- selbstständiges, strukturiertes und verantwortungsvolles Arbeiten,
- die Fähigkeit, sich motiviert und konstruktiv in ein bestehendes Team einzubringen,
- soziale und kommunikative Kompetenzen,
- einen sicheren Umgang mit den gängigen MS-Office-Anwendungen.
Wir setzen ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern.
- einen modernen Arbeitsplatz sowie eine freundliche und wertschätzende Arbeitsatmosphäre in einem engagierten Team,
- eine familienfreundliche Tätigkeit durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit zur Telearbeit in einem regelmäßig nach dem Audit „berufundfamilie“ zertifizierten Arbeitsumfeld,
- individuelle Fortbildungsmöglichkeiten durch bedarfsorientierte Personalentwicklungskonzepte sowie vielfältige Fort- und Weiterbildungsangebote,
- eine zusätzliche Altersvorsorge,
- am Dienstradleasing in Form von Entgeltumwandlung teilzunehmen,
- die Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses zu den Kosten für Fahrten im ÖPNV für privatrechtlich Beschäftigte.
Als Landeskirchenamt setzen wir uns für die berufliche Gleichstellung der Geschlechter ein und streben an, in allen Bereichen und Positionen eine Unterrepräsentanz im Sinne des Gleichberechtigungsgesetzes (GlbG) abzubauen. Daher begrüßen wir besonders Bewerbungen von Menschen des unterrepräsentierten Geschlechts. Für diesen Bereich liegt im Sinne des GlbG eine Unterrepräsentanz von Männern vor.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sehen wir mit Interesse entgegen.