Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist ein wichtiger Bestandteil der sozialen Absicherung in Deutschland.
Sozialversicherungsfachangestellte (auch Sozifa genannt) bei der DRV Bund sind Ansprechpartner*innen für unsere Versicherten in Renten- und Rehabilitationsfragen. Sie bearbeiten Versicherungs- und Beitragsfragen und stellen Rentenansprüche fest. Die Ausbildung qualifiziert für die mittlere Laufbahn im öffentlichen Dienst und gestaltet sich durch das duale Ausbildungsformat in Praxis- und Berufsschulblockphasen.
- Beginn: Jährlich zum 1. September
- Dauer: 3 Jahre (bei überdurchschnittlichen Leistungen, kann die Ausbildung auf 2,5 Jahre verkürzt werden)
- Anzahl Ausbildungsplätze pro Jahr: Berlin (300), Gera (50) und Stralsund (50)
- Betreuungskonzept: Während der gesamten Ausbildung und drei Jahre danach steht dir eine Ansprechperson zur Seite
- Auslandserfahrungen sammeln: Die Möglichkeit ein Auslandspraktikum (Erasmus) zu absolvieren, ist dir bei uns mit finanzieller Unterstützung gegeben.
- Vergütung: 1. Jahr: 1.218 Euro, 2. Jahr: 1.268 Euro, 3. Jahr: 1.314 Euro
- Lernmittelzuschuss: 50 Euro pro Ausbildungsjahr
- Weihnachtsgeld ab dem 1. Ausbildungsjahr
- Sonderzahlung: Bei erfolgreich absolvierter Abschlussprüfung in der regulären Ausbildungszeit zahlen wir einen Erfolgsbonus von 400 Euro.
- Urlaubsanspruch: 30 Tage pro Jahr
- Bewerbungsbeginn: ab 01.09. für das folgende Jahr
Die Ausbildung beginnt am 01. September und endet in der Regel am 31. August des dritten Ausbildungsjahres. Die Ablaufpläne unterscheiden sich abhängig vom Ausbildungsort.
- Während der Ausbildung durchläufst du die für deinen Ausbildungsberuf relevanten Abteilungen der DRV Bund und lernst dabei alle wichtigen Aufgabengebiete kennen.
- Im Wechsel zwischen Praxis, Theorie und Berufsschule erwirbst du fachrelevante Kenntnisse und wendest diese direkt unter Anleitung an.
- Bereits in der Ausbildung stehst du im Kontakt mit den ersten Versicherten und Rentner*innen.
- Nach ungefähr der Hälfte der Ausbildungszeit findet die Zwischenprüfung statt. Danach kann die Ausbildung bei überdurchschnittlichen Leistungen auf Antrag verkürzt werden.
- Zum Ausbildungsbeginn einen mittleren Schulabschluss (MSA/Realschulabschluss) oder (Fach-)Abitur
- Verständnis für Zahlen und Berechnungen – Weil? Zum Beispiel Versicherungsbeiträge und Rentenauszahlungen zu berechnen sind.
- Die Fähigkeit, Texte zu verstehen und vereinfacht darstellen zu können (besonders Gesetzestexte).
- Die Fähigkeit, schriftlich und mündlich Auskünfte zu geben (zum Beispiel an Versicherte oder Rentner*innen).
- Interesse an verwaltenden, kaufmännischen und beratenden Aufgaben – Weil? Diese Interessen wichtig und hilfreich sind, um diesen Beruf erlernen und ausüben zu können.