Da die Einstellung auf § 14 Abs. 2 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes beruht, können Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung stehen oder gestanden haben, nicht berücksichtigt werden.
Das BfR erstellt unabhängig auf der Grundlage international anerkannter wissenschaftlicher Bewertungskriterien Gutachten und Stellungnahmen zu Fragen der Lebensmittel-, Futtermittel- und Chemikaliensicherheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland. In diesen Bereichen berät es die Bundesregierung sowie andere Institutionen und Interessengruppen. Damit leistet das BfR einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen.
- Mitarbeit bei der Erarbeitung von Stellenausschreibungen
- Veröffentlichung der Ausschreibungen (u.a. Layout-Gestaltung)
- Vorbereitung der Vorstellungsgespräche (Termin- und Raumplanung)
- Überwachung von festgesetzten Fristen sowie Beteiligung der Gremien des BfR
- Selbständige Betreuung von Webportalen sowie Erstellung von Übersichten und Statistiken
- Mitarbeit bei der Bewirtschaftung von Haushaltsmitteln sowie Rechnungsbearbeitung
- Weiterentwicklung des Bewerbermanagements des BfR
- Mitarbeit bei Projekten des Referats (z.B. Recruiting-Events)
- Mitarbeit bei der Datenpflege im Bereich Reisekosten
- Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Bürokauffrau/-mann, zur/zum Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement oder eine vergleichbare Berufsausbildung
- Organisations- und Kommunikationsgeschick
- Sehr hohe Serviceorientierung und Dienstleistungsbereitschaft
- Sehr gute Kenntnisse der deutschen Sprache (sicheres Beherrschen von Rechtschreibung und Grammatik) und gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift
- Gute EDV-Kenntnisse sowie eine gewissenhafte Arbeitsweise, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
Erwünscht
- Einschlägige Berufserfahrungen, vorzugsweise im Personalbereich oder in der öffentlichen Verwaltung
- Fachkenntnisse in den anzuwendenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften (z.B. TVöD, BGleiG, AGG, Personalvertretungsgesetz, BHO)
- Als familienfreundliches Institut bieten wir verschiedene Teilzeitarbeitsmodelle an
- Flexible Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeit
- 30 Tage Urlaub (5-Tage-Woche) sowie arbeitsfreie Tage am 24.12. und 31.12.
- Möglichkeit der Inanspruchnahme von zusätzlichen Zeitausgleichstagen bei Zeitguthaben
- Attraktiver Zuschuss (50%) zum Deutschlandticket Job/Firmenticket
- Hybrides Arbeiten (bis zu 60% möglich)
- Sehr gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz
- Umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
- VBL-Betriebsrente / Vermögenswirksame Leistungen
- AWO-Familienservice