Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist die berufsständische Versorgungseinrichtung der Zahnärztinnen und Zahnärzte in den Kammerbezirken Berlin, Brandenburg und Bremen. In dieser Funktion sichern wir die Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung unserer Mitglieder und ihrer Familien.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Bearbeiter/in im Bereich Mitgliederverwaltung (m/w/d)
- Die Neuanlage, Erfassung und Überprüfung von Mitgliedsdaten.
- Die Prüfung und Bearbeitung von im maschinellen Meldewesen übermittelten Daten
(z.B. An- und Abmeldungen von sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten, Beitragsmeldungen, Kammermeldungen). - Das Bearbeiten von Vorgängen im Rahmen der elektronischen Aktenführung nach Zuweisung.
- Die Mitarbeit an der Weiterentwicklung und Optimierung von Prozessen.
- Sie eine Berufsausbildung im Bürokommunikations-, Verwaltungs- oder Sozialversicherungsbereich erfolgreich abgeschlossen haben bzw. einen vergleichbaren Abschluss vorweisen können. Quereinsteigende mit Verwaltungserfahrung sind ebenso willkommen.
- Sie sicher mit den gängigen Programmen von Microsoft Office umgehen können.
- Engagement, Teamfähigkeit und gute Kommunikation zu Ihren Stärken zählen.
- Sie mit freundlichem und souveränem Auftreten überzeugen.
- Sie ein strukturierter, eigenständiger und verantwortungsbewusster Arbeitsstil auszeichnet.
Sie über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
- ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in einem erfahrenen und familiären Team.
- eine auf Sie zugeschnittene, zeitlich flexible Einarbeitungsphase.
- eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit mit leistungsgerechter Bezahlung.
- ein flexibles und familienfreundliches Arbeitszeitmodell mit 40 Stunden wöchentlich. Nach Absprache ist auch Teilzeit möglich.
- einen modernen Arbeitsplatz mit guter Verkehrsanbindung und eigenen Parkplätzen sowie kostenlosen Getränken.
- die Gelegenheit, teilweise im Homeoffice zu arbeiten.
- zusätzliche bezahlte Freistellungen am 24.12. und 31.12. sowie zu bestimmten weiteren Anlässen.
- gemeinsame Weihnachts- und Betriebsfeiern
- Zuschüsse zu Zahnersatz sowie eine betriebliche Altersvorsorge.