Innovativ und trotzdem bodenständig? Kreatives Arbeiten in verlässlichen Strukturen? Bei der Handwerkskammer Lübeck gestalten wir zusammen die Zukunft des Handwerks. Etwas bewegen, Leidenschaft entwickeln und Perspektive schaffen, wir bieten Ihnen die Chance dazu.
Arbeiten bei der Handwerkskammer Lübeck – anders als gedacht!
Bewerben Sie sich bei der größten Handwerkskammer des Nordens und verstärken Sie uns in unserer Berufsbildungsstätte Elmshorn als
Ausbilder im Fachbereich Schweißen / Schweißfachmann oder Schweißwerkmeister oder Schweißlehrer (w/m/d)
- Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Bereich Schweißen
- Vermittlung fachpraktischer und fachtheoretischer Inhalte in Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und in der Berufsorientierung
- Erstellung und Konzeption von Lehrgangsunterlagen, Präsentationen und Bewertungen
- Sicherstellen der Betriebsbereitschaft von Werkstatt und -ausstattung
- Meldung von Ausstattungs- und Materialbedarfen, Wareneingangskontrollen und Lagerhaltung
- Abgeschlossene handwerkliche oder gewerblich-technische Ausbildung
- Nachweis Schweißprüfungen im Gas- und Lichtbogenschweißen bzw. die Bereitschaft diese zu absolvieren
- Ausbildereignungsprüfung bzw. die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- Fortbildung Schweißfachmann/-frau bzw. Schweißwerkmeister/in (Gas- oder/und Lichtbogenschweißen) bzw. die Bereitschaft, diese zu absolvieren
- Idealerweise DVS-Zertifikat als Schweißlehrer/in bzw. die Bereitschaft, diese Zertifizierung durchzuführen
- Praktische Erfahrungen im Schweißen in verschiedenen Verfahren
- Kenntnisse der gängigen Office-Anwendungen
- Mitarbeit und Einarbeitung in einem besonders lebendigen und kreativen Bildungszentrum
- Ein attraktives und vielseitiges Aufgabengebiet in einem engagierten Team
- Eine familienfreundliche Beschäftigung im öffentlichen Dienst
- Eine unbefristete Voll- oder Teilzeitstelle
- Ein Arbeitsplatz mit sehr guter Erreichbarkeit und Parkplatz
- Vergütung gem. Entgeltgruppe 9a TV-L mit Zulagen, betrieblicher Altersversorgung, Jahressonderzahlung und den Vorzügen des öffentlichen Dienstes
- 30 Tage Urlaub pro Jahr, bezahlte Freistellung am 24.12. und 31.12., sofern diese auf einen Wochenarbeitstag fallen
- Zuschuss zum Jobticket
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