Bezirksamt Harburg, Dezernat Soziales, Jugend und Gesundheit
Job-ID: J000029749
Startdatum: schnellstmöglich
Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit (unbefristet)
Bezahlung: EGr. Ä1/Ä2 TV-L
Bewerbungsfrist: 15.12.2024
Anzahl der Stellen: 1
Wir über uns
Warum sind wir uns so sicher, dass unsere Jobs in den Bezirksämtern so bunt sind? Weil wir es täglich in unserer Arbeit erleben! Denn unsere Aufgaben sind so vielfältig wie unser Wetter: mal beständig, mal wechselhaft und immer spannend. Bei den einen gestalten wir aktiv unsere bunten Stadtteile und bei anderen tragen wir zur Bürgernähe unserer Stadt bei. Egal ob als Anlaufstelle für Bürger:innen in jeder Lebenslage oder bei der Arbeit für und in den Bezirken, wir berühren damit die Leben unserer Mitmenschen. Mit Leidenschaft und Engagement für unsere hanseatische Metropole – kommen Sie an Bord und prägen Sie mit uns die Zukunft Hamburgs!
Das Bezirksamt Harburg ist die kommunale Verwaltung in Hamburgs südlichstem Bezirk. Das Fachamt Gesundheit nimmt hier als Teil des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit seinen vier Fachabteilungen (Gutachten und Gesundheitshilfen, Kinder- und Jugendgesundheitsdienst, Gesundheitsaufsicht, Geschäftsstelle) zahlreiche Aufgaben zur Erhaltung der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung wahr. Ihr Weg führt Sie in unsere Fachabteilung „Gutachten und Gesundheitshilfen“. Hier befindet sich unser sozial- und jugendpsychiatrischer Dienst, in dem wir den Menschen im Bezirk bei psychischen Erkrankungen und anderweitigen Beeinträchtigungen helfen und sie unterstützen. Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet unser multiprofessionelles Team!
Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit im regionalen Katastrophenschutzdienst des Bezirksamtes ist erwünscht.
- die Fachabteilung Gutachten und Gesundheitshilfen sowie den eingebundenen sozial- und jugendpsychiatrischen Dienst mit derzeit zehn
Mitarbeitenden leiten, den Arbeitseinsatz koordinieren und Geschäftsprozesse gestalten - Personen mit psychischen Krankheiten bzw. Behinderungen untersuchen und beraten, Gutachten erstellen und Angehörige beraten
- Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch erkrankte Personen koordinieren und umsetzen, inklusive Krisenintervention und ggf. Unterbringung nach dem HmbPsychKG
- Kooperationen innerhalb und außerhalb der Abteilung, z.B. mit niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie mit örtlichen Krankenhäusern verantwortlich aufbauen und pflegen
Erforderlich
- Fachärztin / Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie oder
- Fachärztin / Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie oder
- Fachärztin / Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen oder
- Ärztin / Arzt mit mindestens einjähriger psychiatrischer Erfahrung
Als Facharzt bzw. Fachärztin werden Sie in Ä2 und als Arzt bzw. Ärztin in Ä1 TV-L eingruppiert.
Vorteilhaft
- praxiserprobte Führungserfahrung und Fähigkeit zur kooperativen Personalführung sowie die Bereitschaft und Flexibilität außerhalb der üblichen Arbeitszeiten tätig zu sein (u.a. Teilnahme an Veranstaltungen, Ausschuss-Sitzungen)
- hohe Affinität zur Digitalisierung und sichere Anwendung der MS-Office-Anwendungen sowie Lern- und Einarbeitungsbereitschaft in fachspezifische Programme (zum Beispiel OctoWare®TN)
- ruhige und wertschätzende Kommunikationsfähigkeit, Empathie, interkulturelle Kompetenz sowie sehr gute Deutsch- und idealerweise Fremdsprachenkenntnisse
- sicheres Urteilsvermögen, Engagement sowie zielgerichtete Problemlösefähigkeit, auch unter Zeitdruck bzw. erhöhtem Arbeitsaufkommen
- eine strukturierte und transparente Arbeitsweise, Teamfähigkeit sowie die Kompetenz, standardisierte Prozesse zu erarbeiten und umzusetzen
- eine Stelle, unbefristet, schnellstmöglich zu besetzen
- Bezahlung nach Entgeltgruppe Ä1/Ä2 TV-L
- Tarifbeschäftigte Ärzt:innen/Fachärzt:innen unterfallen dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und sind nach der Entgeltordnung (EGO) zum TV-L, Teil II, Abschnitt II, Unterabschnitt 2.2 eingruppiert. Hinsichtlich der Bezahlung bieten wir Ihnen für die Dauer der Ausübung der hier ausgeschriebenen Tätigkeit den Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags an. In dem Sonderarbeitsvertrag wird die von der Eingruppierung abweichende Bezahlung in Anlehnung an Entgeltgruppe Ä1/Ä2 der Sonderregelungen für Ärztinnen/Ärzte an Universitätskliniken (§ 41 Nr. 7 TV-L) geregelt. Es erfolgt dabei eine Umrechnung der Beträge auf die für Sie geltende regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 39 Wochenstunden. Bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrags entfällt die gemäß § 20 TV-L regulär zustehende Jahressonderzahlung. Ihre individuelle Eingruppierung/Bezahlung richtet sich nach den von Ihnen persönlich erfüllten Voraussetzungen.
Für diese Leitungsfunktion ist bei Abschluss eines Sonderarbeitsvertrages die Gewährung einer außertariflichen Leitungszulage in Höhe von bis zu 450 € monatlich möglich.
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle
- 30 Tage Urlaub pro Jahr bei einer 5-Tage-Woche
- vermögenswirksame Leistungen
- betriebliche Gesundheitsförderung und Möglichkeit zum Erwerb des EGYM Wellpass (Firmenfitness)
- betriebliche Altersvorsorge
- ein Arbeitsplatz im Herzen Harburgs, nur wenige Meter entfernt von der S-Bahn-Station „Harburg Rathaus“
GIMED1_DE