Die Kolpingstadt Kerpen ist mit ca. 70.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt im Rhein-Erft-Kreis und ein Ort der Vielfalt. Um als Stadtverwaltung die jetzigen und zukünftigen Herausforderungen bewältigen zu können, benötigen wir die besten Charaktere - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Alter, Religionszugehörigkeit, Einschränkung und sexueller Identität.
Wir fördern die berufliche Zukunft von Frauen. Bewerbungen von Frauen werden daher ausdrücklich erwünscht und nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen sind willkommen und erhalten bei gleicher Eignung den Vorzug.
Da im Bereich der Kindertageseinrichtungen eine Unterrepräsentanz von Männern vorliegt, sind Bewerbungen von Männern ausdrücklich erwünscht.
Amt/Abteilung: 23.4 Kindertagesbetreuung, Eingruppierung: EG S08b TVöD-SuE, Anstellungsart: unbefristet, Arbeitszeit: Vollzeit/Teilzeit
Als Fachkraft mit Schwerpunkt Inklusion werden Sie inklusiv und multiprofessionell arbeitende Teams in Kindertageseinrichtungen unterstützen. In Kooperation mit der Einrichtungsleitung gestalten Sie inklusive Prozesse und schaffen Teilhabemöglichkeiten für Kinder mit inklusivem Förderbedarf. Inklusionspädagogische Interventionen zielen darauf ab, jedem Kind in der Gruppe Verlässlichkeit und Orientierung zu bieten, seine Teilhabe an Aktivitäten zu sichern und seine Lern- und Entwicklungsprozesse zu unterstützen. Sie beraten Eltern und Erziehungsberechtigte und begleiten diese von der Antragstellung der Eingliederungshilfe bis zur Einschulung des Kindes.
- staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher,
- staatlich anerkannte Heilpädagoginnen und Heilpädagogen,
- sowie staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger, die an einer Fachschule oder in entsprechenden doppeltqualifizierenden Bildungsgängen der Berufskollegs ausgebildet sind
- Motopädinnen und Motopäden,
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten,
- Logopädinnen und Logopäden, Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen mit dem inhaltlichen Gegenstand der Kindheitspädagogik und der sozialen Arbeit mit staatlicher Anerkennung
- Wenn Sie über einen Nachweis über eine mindestens sechsmonatige Praxiserfahrung in einer Kindertageseinrichtung oder anderen institutionellen Kindertagesbetreuung für Kinder im Alter von null bis zehn Jahren verfügen, Absolventinnen und Absolventen von Diplom-, Bachelor- und Master-Studiengängen der:
- Erziehungswissenschaften
- Heilpädagogik
- Rehabilitationspädagogik
- Sonderpädagogik
- Soziale Arbeit
- Kindheitspädagogik
- Sozialpädagogik
Die Praxiserfahrung kann auch nach Aufnahme der Tätigkeit erbracht werden.
Wir erwarten von Ihnen:
- Motivation und Begeisterung für die professionelle Umsetzung der inklusiven Arbeit,
- Identifikation mit dem Träger,
- Aufgeschlossenheit gegenüber neuen pädagogischen Ideen und Konzepten,
- Teamfähigkeit,
- Flexibilität,
- Belastbarkeit,
- Fortbildungsbereitschaft zur Erlangung vertiefter Kenntnisse im Bereich Inklusion,
- Ausdrucksfähigkeit und Umgangsformen,
- Sicheres Auftreten.
Wünschenswert ist die Erfahrung im Umgang mit Kindern mit Behinderung.
- eine Festanstellung im öffentlichen Dienst,
- eine familienfreundliche Arbeitsatmosphäre durch Konzepte wie z.B. Modell „Ferien-Frei“
- jährliche leistungsorientierte Bonuszahlungen gem. Vorgaben des TVöD sowie
- Jahressonderzahlung für Tarifbeschäftigte,
- die vergünstigte Mitgliedschaft im Urban Sports Club,
- Bezuschussung zum „Deutschland-Ticket“ für Tarifbeschäftigte,
- kostenfreie Nutzung der onlinebasierten Work Life Plattform Evermood,
- Jobradleasing für Tarifbeschäftigte,
- Kostenfreie Parkplätze.
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